Werkstudententätigkeit anrechnen lassen?

4 Antworten

Meines Erachtens ist eine vollständige Anerkennung schwierig. Grundproblem ist, dass ein Studienpraktikum bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen erfüllen muss, die üblicherweise über den Studiengang definiert werden. Eine Werkstudententätigkeit kann deshalb auch als nicht ausreichend angesehen werden.

Natürlich kannst du Glück haben und der Studiengang erkennt da grundsätzlich eine Übereinstimmung, aber selbst dann wirst du wahrscheinlich noch eine Art Bericht schreiben müssen, da ein Praktikum üblicherweise auch noch irgendwie studiengangsbezogen reflektiert und eingebunden werden muss.

Unmöglich ist die (Teil-)Anerkennung also nicht, aber ich würde hier deine Erwartungen lieber erstmal dämpfen wollen.

Beste Grüße!

Das musst du erfragen. (Am besten so schnell wie möglich)

Bei mir ist es möglich ein Pflichtpraktikum ( allerdings ist dieses bei uns nur 6 Wochen lang ) über diesen Weg anerkennen zu lassen unter der Voraussetzung, dass die Werkstudententätigkeit mindestens soviele Stunden wie ein 6-Wochen langes Praktikum in Vollzeit beträgt. Ansonsten wird noch rlnr Art Tätigkeitsbericht angefordert, um nachzuweisen, dass die Stelle wirklich etwas mit dem Fach zu tun hat.

Dann musst du noch überlegen, on es für dich Sinn macht, Praxissemester sind Gold wert, man kriegt mehr Betreuung, einen Fuß in sonst evtl unerreichbare Unternehmen/Positionen.

Natürlich!! Das Praxissemester kannst du Dir ohne Probleme über deine Werkstudententätigkeit anrechnen lassen. :)

Viel Erfolg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das geht nicht!

Als Werkstudent bist du dort als guenstige Arbeitskraft angestellt um zu arbeiten. Das Pflichtpraktikum dient um zu lernen. In deinem Praktikum wirst du nicht die ganze Zeit aufgaben erledigen. DU bist da um zu schauen wie man arbeitet, zu lernen usw...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung