Werkstudent plus Freiberufler?
Hi,
Ich bin Werkstundent und darf ja deswegen in der Volesungszeit nicht über 20h/Woche arbeiten und nicht mehr als 9.168€ im Jahr verdienen.
Wenn ich mich jetzt zusätzlich als Freiberufler anmelde, muss ich ja nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in meiner Steuererklährung machen oder?
Es wird also nicht festgehalten wie viele Stunden ich als Freiberufler gearbeitet habe.
Muss ich dann nur gucken, dass ich insgesamt nicht über die 9.168€ im Jahr komme oder zählt der Gewinn des Freiberuflers da nicht mit rein?
Vielen Dank schonmal!
Lars
3 Antworten
Natürlich musst Du Deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in der Steuererklärung angeben.
Ob man nun bemessen kann wie viel Zeit Du investiert hast ist schwer zu sagen, kommt etwas darauf an was Du machst. Immerhin musst Du eine vernünftige Rechnung schreiben, die alle Vorgaben des §14 (4) UStG erfüllt. Da steht unter anderem drin, dass Du die Menge und Art der Leistung zu nennen ist. Wenn es jetzt um eine Erstellung einer Internet-Präsenz geht (ist das künsterlisch genug um kein Gewerbe anmelden zu müssen??) wirst Du unter anderem wohl Deinen Stundensatz in Rechnung stellen multipliziert mit der investierten Zeit. Dann wäre Deine Zeit durchaus messbar.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Als Webentwickler bist du nur freiberufler wenn du ein abgeschlossenes Studium nachweisen kannst.
In allen anderen Fällen wird dich das Finanzamt als Gewerbetreibender einordnen.
9.168 € ist zur Zeit der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Natürlich zählen dazu alle einkommensteuerpflichtigen Einkünfte.