Werkstudent plus Freiberufler?

3 Antworten

Natürlich musst Du Deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in der Steuererklärung angeben.

Ob man nun bemessen kann wie viel Zeit Du investiert hast ist schwer zu sagen, kommt etwas darauf an was Du machst. Immerhin musst Du eine vernünftige Rechnung schreiben, die alle Vorgaben des §14 (4) UStG erfüllt. Da steht unter anderem drin, dass Du die Menge und Art der Leistung zu nennen ist. Wenn es jetzt um eine Erstellung einer Internet-Präsenz geht (ist das künsterlisch genug um kein Gewerbe anmelden zu müssen??) wirst Du unter anderem wohl Deinen Stundensatz in Rechnung stellen multipliziert mit der investierten Zeit. Dann wäre Deine Zeit durchaus messbar.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Woher ich das weiß:Recherche

Als Webentwickler bist du nur freiberufler wenn du ein abgeschlossenes Studium nachweisen kannst.

In allen anderen Fällen wird dich das Finanzamt als Gewerbetreibender einordnen.

9.168 € ist zur Zeit der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Natürlich zählen dazu alle einkommensteuerpflichtigen Einkünfte.