Unterschied Freiberufler und selbständig?

4 Antworten

Da hilft dir doch gerne klicktipps.de weiter unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

wie z.B. hier der Link: https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

oder hier der Link: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

wie z.B.: Anmeldung von Gewerbe oder Freiberuf

Gewerbe

Das Gewerbe wird beim Gewerbeamt der Stadtverwaltung angemeldet. Der Vorgang kostet 25 bis 40 € Gebühr und ist überraschend schnell erledigt. Das Blatt mit der Anmeldebestätigung wird "Gewerbeschein" genannt.
Auch Menschen unter 18 Jahren können ein Gewerbe anmelden, der Vorgang ist aber komplizierter ( mehr...).

Freiberuf

Eine Freiberufliche Tätigkeit muss auch angemeldet werden. Dies geschieht aber nicht bei der Stadtverwaltung, sondern beim Finanzamt. Für diese "Anzeige der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit" genügt ein formloser kurzer Brief ans FA. Hingehen beschleunigt den Vorgang und die Vergabe einer Steuernummer (falls man noch keine hat).
(Auf einen Blick: Unterschiede Gewerbe/Freiberuf)
Diese Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim FA ist kostenlos.

Gewerbe und Freiberuf

Wer überwiegend freiberufliche Tätigkeiten und in geringem Umfang gewerbliche Tätigkeiten ausübt, steht vor dem Problem, dass durch den gewerblichen Anteil alles zum Gewerbe mit zusätzlichen Kosten (IHK-Beitrag und Gewerbesteuer) wird.
Das möchte kein Freiberufler erleben, und es gibt folgende Abhilfe:
Zusätzlich zur freiberuflichen Tätigkeit wird ein Gewerbe für solche Aktivitäten angemeldet. Für die freiberufliche Tätigkeit und das (wahrscheinlich kleine) Gewerbe muss der Gewinn getrennt ermittelt werden; z. B. durch je eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR).
Hinweis am Rande: Umsatzsteuerlich sind beide Unternehmen einer Person gleich zu behandeln: Beides Kleinunternehmen oder Beides nicht-Kleinunternehmen.
Solange es die veraltete und unsinnige Trennung zwischen Gewerbe und Freiberuf in diesem Land noch gibt, muss man leider mit diesem Umstand (zwei Unternehmen mit getrennter Buchhaltung) leben. Aber lieber etwas Zuverdienst (und ein Bisschen Mehraufwand) durch die gewerblichen Einnahmen, als sie "liegenzulassen".

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  29.08.2021, 11:21

Weiterhin gilt folgendes laut klicktipps.de:

Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.

Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.

Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.

Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:

  • Regelbsteuerung

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

Nachzu lesen in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

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Ein Freiberufler ist ein Einzelner, ein Handwerksbetrieb, da gibt es von bis bis zu 500 Angestellte, können noch als Handwerksbetrieb gelten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da gibt es keinen Unterschied. Ein Freiberufler ist ein Selbständiger. Bei den Selbständigen unterscheidet man dann zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden. Und davon gibt es noch Ausnahmen, z.b in der Landwirtschaft, wo die Selbständigen weder zu den Freiberuflern noch zu den Gewerbetreibenden gehören.

gogogo  29.08.2021, 10:00

Gute Antwort

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siola55  29.08.2021, 11:13

Da gibt es sehr wohl Unterschiede: https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

  • Ein Freiberufler muß z.B. keine Gewerbesteuer entrichten!
  • Ein Gewerbe muß bei der Stadtverwaltung angemeldet werden, beim Freiberufler genügt die Meldung beim Finanzamt
  • Ein Gewerbetreibender gibt in der Ek-Steuererklärung seine Anlage G ab, beim Freiberufler ist dies die Anlage S

usw.

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berndauskleve  29.08.2021, 11:21
@siola55

Zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibende gibt es natürlich Unterschiede, aber nicht zwischen Freiberuflern und selbständigen, weil Freiberufler Selbständige sind .

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Die einen müssen Gewerbe anmelden die anderen nicht.

Freiberufliche benötigen kein Gewerbe.

ManfredThomas 
Fragesteller
 29.08.2021, 09:48

haben Freiberufler angestellte? Oder nur sie selbst

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StRiW  29.08.2021, 09:55
@ManfredThomas

Fachlich vorgebildete können angestellt werden, wie viele es sein dürfen , muss individuell geklärt werden.

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berndauskleve  29.08.2021, 11:23
@ManfredThomas

Freiberufler können Angestellte haben, müssen aber nicht. Typische Freiberufler sind Ärzte, Steuerberater, Architekten.

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ManfredThomas 
Fragesteller
 29.08.2021, 20:20
@berndauskleve

ok danke dir, hatte auch Steuerberater im Kopf. Kann man als freiberuflicher steuerberater bei mehreren Unternehmen tätig sein ohne Angestellte?

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berndauskleve  29.08.2021, 20:31
@ManfredThomas

Die Frage habe ich nicht so ganz verstanden. Ein Steuerberater kann alleine tätig werden, hat aber meistens Angestellte.

Er ist auch nicht bei einem Unternehmen tätig , sondern bekommt Aufträge von Unternehmen und Privatpersonen.

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