Steuerfrei Minijob + kurzfristige Beschäftigung?

2 Antworten

Grundsätzlich kann eine kurzfristige Beschäftigung neben einer geringfügigen Beschäftigung ausgeübt werden. Aber natürlich nicht beim selben Arbeitgeber

Bei der kurzfristigen Beschäftigung ist nur zu bedenken das diese nicht berufsmäßig ausgeübt werden darf. Was machst du also sonst beruflich?

verreisterNutzer  14.08.2023, 09:33

Ich bin Student und würde die kurzfristige Beschäftigung dann in der Vorlesungsfreienzeit machen.

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Es gibt keinen steuerfreien Minijob und erst recht nicht bei der kurzfristigen Beschäftigung! Diese ist nur sozialversich.frei...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung