Minijob in den Ferien als „kurzfristigen Minijob“ ausüben / mehr verdienen?

siola55  04.05.2022, 20:14

Entrichtet dein Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für dich?

Nic0LP 
Fragesteller
 04.05.2022, 21:22

Ähh..ich hab mich ehrlich gesagt noch nicht mit beschäftigt.. steht noch auf der Todoliste, mir wurde 2% empfohlen anzukreuzen anstatt der andere Prozentsatz. Danke für den Hinweis

siola55  04.05.2022, 22:01

Ob P.St. AG (steht für Pauschalsteuer Arbeitgeber) findest du in deiner Entgeltabrechnung!

Nic0LP 
Fragesteller
 04.05.2022, 22:32

Danke, hatte noch keine ;) Ganz frisch der Job

3 Antworten

Oder muss ich meinen Mehrverdienst in den Ferien, wenn ich will, von anderen Beschäftigungen beziehen?

Hi Nico, es darf eben nicht derselbe Arbeitgeber sein!

Du kannst zusätzlich zu deiner geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten ausüben z.B. als Ferienjob, welche sozialversicherungsfrei ist, jedoch nicht steuerfrei!

Du kannst unbegrenzt hinzuverdienen in diesen 3 Monaten im Kalenderjahr und bist trotz hohem Verdienst noch kostenlos über die Eltern familienversichert ;-)

  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 470 Euro (gilt für 2022) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 450 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nic0LP 
Fragesteller
 04.05.2022, 21:26

Danke! Eine Frage noch zur 2% Pauschalsteuer... ich lese immer, dass ich als minderjähriger bis 1.100€ (Steuerklasse I) gar keine Lohnsteuer bezahlen müsste.. stimmt das nicht?

0
siola55  04.05.2022, 21:57
@Nic0LP

Hat mit minderjährig nichts zu tun - in Steuerklasse 1 als Single wird dir erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn die Lohnsteuer einbehalten ist korrekt.

1
Nic0LP 
Fragesteller
 04.05.2022, 22:33
@siola55

Okay, perfekt, da komme ich dauerhaft nicht rüber. Und vereinzelt kann ich die Einnahmen passend verzögern.

0

Möchtest du zusätzlich zu deinem 450-Euro-Minijob eine kurzfristige Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber ausüben, ist dass nicht möglich. In dem Fall handelt es sich um eine einheitliche Beschäftigung mit einem Verdienst über 450 Euro. Somit besteht kein Minijob mehr.

Du darfst unter Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetz neben deinem 450-Euro-Minijob parallel eine kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber in den Ferien ausüben. Dein 450-Euro-Minijob wird nicht mit der kurzfristigen Beschäftigung zusammengerechnet.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Bei der selben Firma zeitgleich geht definitiv nicht. Da bist du entweder als Minijobber ODER kurzfristig beschäftigt.

Bei 2 verschiedenen Firmen parallel müsste gehen. Bin mir aber nicht 100 % sicher

Nic0LP 
Fragesteller
 04.05.2022, 17:45

Okay, danke. In den Ferien wären es eh selbstständige Einnahmen, von daher sollte zumindest das kein Problem sein

0
siola55  04.05.2022, 20:21

Ja - verschiedene Arbeitgeber ist okay!

0