Unterhaltskürzung als Werkstudent?

1 Antwort

Von Experte Kessie1 bestätigt

Ja, dein Einkommen als Werkstudentin, da regelmäßig und anders als ein Minijob, würde, wie bei Azubis mit Entgelt, auf die Unterhaltszahlungen angerechnet bist auf eine Pauschale für Auslagen in Höhe von 100,-- Euro/ Monat.

Das ist auch nur recht und billig, denn wenn mit Volljährigkeit ist man grundsätzlich dazu verpflichtet, für seinen Unterhalt selbst aufzukommen, es sei denn, amn ist in Schul- oder Berufsausbildung oder studiert. Hat man jedoch Einkommen, aus einem Erbe z.B. oder eben durch ein Azubigehalt oder Gehalt als Werkstudentin, wird dieses herangezogen und mindert damit den Unterhaltsanspruch.

Als auswärts wohnende Studentin stehen die 860,-- Euro zu, incl. des Kindergeldes = 641,-- Unterhaltsanspruch - dein Netto gekürzt um die Pauschale von 100,-- Euro wäre dann dein Restbedarf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung