Kann ich als Werkstudent und Minijobber arbeiten?

3 Antworten

Ja, es ist möglich, dass du neben deiner versicherungspflichtigen Beschäftigung als Werkstudentin einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber ausübst. 

Als Werkstudentin darfst du zusätzlich noch genau einen 450-Euro-Minijob ausüben. Auch zusätzliche kurzfristige Beschäftigungen von maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen wären möglich. Hier spielt die Verdienstgrenze dann keine Rolle. Du hast sogar die Möglichkeit die Werkstudententätigkeit, den 450-Euro-Minijob und kurzfristige Beschäftigungen zu kombinieren. Diese Beschäftigungen können bei verschiedenen Arbeitgebern bedenkenlos nebeneinander ausgeübt werden. 

Zur Prüfung des sogenannten Werkstudentenprivilegs (Beschäftigung in der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden pro Woche) wende dich bitte an deine zuständige Krankenkasse.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Wenn du auf die insgesamt 20 Wochenstunden achtest, spricht nichts dagegen!

Ansonsten verlierst du nicht nur den Werkstudentenstatus, sondern auch noch den Studentenstatus, will heißen: die Eltern verlieren den Kindergeldanspruch für dich; du wärst dann nämlich mehr Arbeiter als Student :-((

Näheres findest du in studis-online.de unter Geld+BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, 450€

bzw. in dem Link hier: https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Diese wöchentliche Arbeitszeitgrenze hat nämlich Auswirkungen auf Deinen Werkstudenten-Status. So gilt: Die Arbeitszeiten aus allen Tätigkeiten – in diesem Fall ..

https://www.mystipendium.de/werkstudent/werkstudent-und-minijob