Wie viele Plätzchen auf dem Weihnachtsmarkt anbieten?

600-800 Plätzcheb 100%
Unter 200 Plätzchen 0%
200-400 Plätzchen 0%
400-600 Plätzchen 0%
800-1000 Plätzchen 0%
Mehr als 1000 Plätzchen 0%

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2 Antworten

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Hast Du das alles gründlich durchdacht und die notwendigen Genehmigungen? Du kannst ja nicht einfach in Deiner privaten Küche Plätzchen backen und sie auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen. Nebenbei wirst Du die Tätigkeit auch anzeigen müssen (Gewerbeschein) und hast Kennzeichnungspflichten.

Bevor Du planst, würde ich mich erst einmal um die Rahmenbedingungen kümmern. Ich fürchte, dass sich die restlichen Überlegungen dann schon erledigt haben.


TimeLady732 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 20:44

Danke für die Antwort. Mir wurde gesagt, dass ich die Zutaten auflisten muss für jede Pakung, die ich verkaufe. Einen Gewerbeschein brauche ich nicht, da der Markt dafür zu klein ist, das weiß der Betreiber von jemandem, der sich mit der Steuer auskennt, sonst müsste ja auch jeder Flohmarktverkäufer ein Gewerbe anmelden. Das liegt daran, dass es sehr sehr unwahrscheinlich ist, dass jemand etwas über den Steuerfreibetrag hinaus verdienen wird. Sonst müsste man ja auch für jeden Flohmarktstand ein Gewerbe anmelden. Bei großen Märkten, die über mehrere Wochen gehen könnte ich das noch verstehen, dass man ein Gewerbe und eine Gewerbeküche anmelden muss, da man da sicher einen bestimmten Betrag überschreitet, den man dann versteuern muss. Und dass man dafür eine Gewerbeküche anmelden muss ist ihm auch neu. Die mussten das noch nie machen und es gab deswegen auch nie Probleme. Bei dem Weihnachtsmarkt in einer anderen Stadt, wo mein Verein als verkauft hat, war es auch nie nötig, ein Gewerbe oder eine Gewerbeküche anzumelden weil der Markt dafür einfach zu klein und zu kurz ist.

Ich hab das abgeklärt. Für so kleine Märkte gelten andere Bestimmungen als für die Großen

Naninja  08.11.2024, 23:29
@TimeLady732

Du brauchst einen Gewerbeschein, weil Du keine Gegenstände verkaufst, die aus Deinem Privatbesitz stammen, sondern weil Du die Ware für den Verkauf erwirbst und weil Du die Absicht hast, Gewinn zu erzielen. Und es geht nicht nur um die Gewerbe- und Umsatzsteuer, sondern auch um die Einkommensteuer.
Verkäufer auf Flohmärkten, die Ware einkaufen, um sie dort zu verkaufen, brauchen ebenfalls einen Gewerbeschein. Und ebenso kannst Du Dir nicht einfach in Deiner Privatküche etwas zusammenrühren und dann auf einem Markt verkaufen.

Aber mir soll es gleich sein. Es ist Deine Sache und Du haftest dafür.

TimeLady732 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 23:36
@Naninja

Aber ich kaufe ja die Ware nicht ein, sonder Produziere sie ja logischerweise selbst, so wie alle Anderen auch

Naninja  09.11.2024, 00:28
@TimeLady732

Natürlich kaufst Du die Waren ein, die Du verarbeitest und dann verkaufst. Oder woher nimmst Du Mehl, Zucker, Butter, Verpackungen etc.?

Du gehst komplett naiv an Dein Vorhaben heran und wirst damit ordentlich auf die Nase fallen.

TimeLady732 
Beitragsersteller
 09.11.2024, 11:48
@Naninja

Nach dieser Logigk müsste man für jeden privaten Würstchenverkauf am Straßenrand einen Gewerbeschein anmelden und für jeden Kuchenbasar oder Limoverkauf ebenfalls. Und die Leute, die Strickwaren verkaufen auch, denn die kaufen ihre Wolle ja auch wo ein. Aber das ist ja Quatsch. Ich hab mich, wie gesagt beim Betreiber erkundigt und der hat gemeint, dass er bisher noch nicht erlebt hatte, dass deswegen jemand ein Gewerbe anmelden musste und es gab deshalb auch noch nie Probleme. Soweit er weiß, musste auch keiner von den anderen ein Gewerbe anmelden dafür und ich bin nicht die Erste und Einzige, die da Plätzchen verkauft. Er hat auch jemand, der sich mit dem Thema Steuern auskennt und der sagt auch, dass das Quatsch ist. Und bei dem anderen Weihnachtsmarkt, wo ich auch mitverkauft habe, mussten wir kein Gewerbe anmelden.

Natürlich kann ich auf dem Gewerbeamt mal nachfragen, ob das wirklich nötig ist. Das ich Lebensmittel weiterverkaufe ist schließlich nur ein Faktor vob vielen. Aber selbst wenn es nötig wäre, könnte ich den Antrag immernoch einreichen, da es in solchen Fällen auch in Ordnung ist, ein Gewerbe nachträglich anzumelden. Ich werde schließlich nicht genügend Gewinn erwirtschaften um Ihn versteuern zu müssen. Aber Fragen kostet ja nichts

Naninja  09.11.2024, 18:17
@TimeLady732

Ein erster guter Schritt wäre, dass Du verstehst, welche Stelle wofür zuständig ist.
Das Gewerbeamt gibt Dir keine Auskünfte zur Steuerpflicht. Dafür ist das Finanzamt zuständig.

Ich werde schließlich nicht genügend Gewinn erwirtschaften um Ihn versteuern zu müssen

Das entbindet Dich 1. nicht von der Pflicht, ein Gewerbe anzumelden, von den weiteren Pflichten und eine Steuererklärung abzugeben und kann 2. trotzdem zu steuerpflichtigen Einnahmen in der Einkommensteuer führen. Nachzulesen in § 15 II EStG.

Das Finanzamt macht übrigens gerne Querprüfungen bei den Vermietern solcher Stände, kommt dann auf Dich zu und erklärt Dir noch einmal alles. Wird dann allerdings teuer.

Damit verabschiede ich mich dann auch. Du brauchst mir auch keine Rückmeldung zu geben. Ich hab mein Wissen nicht von irgendwelchen dubiosen Bekannten und weiß, wie solche naiven Vorhaben ausgehen. Viel Erfolg!

TimeLady732 
Beitragsersteller
 09.11.2024, 19:30
@Naninja

Danke, aber ich weiß selbst, ab wann ich steuerpflichtig bin und wann nicht.

Danke für die guten Wünsche, schönes Wochende

Es kommt auch ein wenig drauf an, wie groß die Plätzchen sind:

Sind sie so groß, dass du sie einzeln verkaufst oder verpackst du viele kleinere Plätzchen zusammen in Tütchen.


TimeLady732 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 19:34

Teilweise werde ich sie einzeln verkaufen. Die Nusshörnchen sind zu groß für eine Tüten mit anderen Plätzchen. Die anderen haben etwa 3-4cm und sollen in teilweise vorverpackten Tüten verkauft werden. Allerdings sollen die Leute auch die Möglichkeit haben, ihre Tüten selbst zusammenzustellen oder sie einzeln kaufen

RubberDuck1972  07.11.2024, 19:40
@TimeLady732

Das selbst zusammen stellen macht die ganze Sache ein bisschen schwieriger. Denn du musst noch wissen/herausfinden, was die Leute am liebsten mögen. - Dann solltest von den beliebtesten am Meisten backen.

TimeLady732 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 20:00
@RubberDuck1972

Da hab ich nur meine Familie als Referenz, weil das mein erster Weihnachtsmarkt hier ist. Die Nusshörnchen kamen immer gut an und ich denke, Buttergebackene und Vanillekipferl sind auch gängig bei den Leuten. Honigkuchen und Plätzchen mit Mus sind auch okay für die Leute. Es wird nichts soo Ausgefakkenes sein.

Aber die Leute haben ja dann am Stand auch die Möglichkeit, sich eine eigene Tüte zusammenzustellen