Wenn Kinder zu Tätern werden

Alles soll bleiben, wie es ist 56%
Kinder unter 14 als Strafmündig geltend machen 39%
Kinder ab 13 Jahren behandelt wie ein Erwachsener (Schuldfähig) 6%

18 Stimmen

7 Antworten

Alles soll bleiben, wie es ist

Die Beispiele sind schlimm, aber eine Änderung rechtfertigt das nicht. Es sind Kinder, und eigentlich müsste man die Eltern hinterfragen.


James169 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 13:42

Ähnlich sehe ich es auch. Doch wer trägt dann die Konsequenzen, teils Eltern, teils das schuldige Kind?

James169 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 13:53
@SuperKuhnibert4

Es handelt sich um ein komplexes Szenario: Juristisch mag es keine direkte Schuldzuweisung geben, doch aus praktischer Sicht könnte man argumentieren, dass Verantwortlichkeiten bestehen, die zur Situation geführt haben. Fall: Kind sticht anderes Kind ab.

Daoga  23.05.2025, 14:22
@SuperKuhnibert4

Das ist nur ein rechtliches Konstrukt, real hat immer der Schuld der etwas böses tut, egal in welchem Alter. Ist wie bei Statistiken, auch die sind nur Konstrukte die die Realität niemals zu 100 % abbilden können, weil Statistiken 100-%-Wahrscheinlichkeiten meiden.

Bevor man wieder mit der Strafkeule um sich schlägt, obwohl Strafen nachweislich keine langfristigen, erzieherischen Erfolge lieferen, sollte man sich lieber mal die Ursachen anschauen und diesen ERNSTHAFT etwas entgegensetzen.

(x) erstmal die Ursachen erforschen wodurch sich die genannten Jugendlichen derart radikalisiert haben.

Was du vorschlägst ist nichts anderes als nen löchrigen Reifen aufpumpen. Du kommst damit vlt paar Meter weiter, das Problem bleibt aber bestehen.

Alles soll bleiben, wie es ist

Die Rechtslage (also insb. bzgl. § 19 StGB und § 3 JGG) sollte nicht geändert werden.

Wir müssen Kinder möglichst lange aus dem Strafsystem raushalten, das sagen auch Kriminologen, siehe hier (frei zugänglich).

Stattdessen müssen wir herausfinden, warum das Kind Straftaten begangen hat. Wenn das Elternhaus dafür verantwortlich ist, muss das Kind aus diesem entfernt werden. Wenn das Kind psychische Störungen hat, müssen diese behandelt werden.

Und der ehemalige BGH-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer sagt ja auch nicht umsonst, dass der Strafgedanke der "Vergeltung" gegenüber Kindern "unangemessen und verboten" ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)
Alles soll bleiben, wie es ist

Und einfach Messer verbieten. Lol