Wählertäuschung. Ist die Relativierung gut?

Die ist totaler Blödsinn 57%
Die ist voll gut 43%

7 Stimmen

2 Antworten

Man dar gespannt darauf sein, wann einmal Recht gesprochen wird und diejenigen, die Wähler getäuscht haben in den wohlevrdienten Knast wandern!?!

Strafgesetzbuch (StGB)§ 108a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

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Die ist totaler Blödsinn

Ich bin arg konsterniert, wie gerne manch einer sich offen und schamlos belügen lässt.