Sollten 1 und 2 Cent Münzen Abgeschafft werden?
31 Stimmen
6 Antworten
Ich halte die Abschaffung der Ein- und Zwei-Cent-Münzen für sinnvoll, weil die Kosten für deren Herstellung und Handhabung im Zahlungsverkehr in keinem sinnvollen Verhältnis zu ihrem Wert und Nutzen mehr stehen. In Finnland, den Niederlanden, Belgien, Irland und Italien werden sie schon heute im alltäglichen Gebrauch nicht mehr verwendet, auch die Schweiz hat die vergleichbaren 1- und 2-Rappen-Münzen schon vor Jahren abgeschafft.
Dabei können die Einzelpreise im Handel grundsätzlich unverändert bleiben, nur die Gesamtsumme bei der Bezahlung an der Kasse würde auf glatte 5 Cent auf- oder abgerundet (so ist heute z. B. die Praxis in der Niederlanden), man würde also pro Kauf maximal 2 Cent mehr oder weniger bezahlen.
Die nächste Spendendose freut sich schon... ;-)
Mal interessehalber: Bei Reisen in welchem Euro-Land sammeln sich nach deiner Erfahrung die meisten dieser Münzen an?
Völlig klar. Aus Deutschland. In diesem Land bin ich aber auch am häufigsten.
Auf jeden Fall. Und die Fünfer sollten auch gleich mit abgeschafft werden.
Aus verschiedenen Gründen würde das Sinn machen, ja. Ob man es "definitiv" und unbedingt braucht sei mal dahin gestellt.
Ich würde das allerdings begrüssen, wobei ich den 5er belassen würde, ansonsten schlägt der Handel alles zu Lasten des Verbrauchers um 10 cent auf.
Gruss
Euch ist schon klar, dass dann alles aufgerundet werden wird? Das wird dann auf das Jahr gesehen eine beachtliche Zusatzbelastung gerade für kleine Einkommen, wenn jeder Artikel, den man kauft, mehr kostet. Kleinvieh macht auch Mist. Da es pro Artikel ist, weil man ja jeden Artikel auch einzeln bezahlen können muss, summiert sich das schnell.
Einfach nur den Endpreis zu runden klappt schon aus Sicht der Umsatzsteuer nicht. Denn dort muss jede Bemessungsgrundlage klar ersichtlich sein, § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5, 7 und 8 UStG.
Es würde nur der Endpreis auf- oder abgerundet und auch nur dann, wenn man bar bezahlt.
Es würde nur der Endpreis auf- oder abgerundet und auch nur dann, wenn man bar bezahlt.
Und wie löst man so das zweite Problem mit der USt? Ist die Rundung dann mit 7% oder mit 19% auf der Rechnung ausgewiesen? Denn das mit dem Thema Runden ist im zweiten Absatz schon von mir geschrieben worden:
Einfach nur den Endpreis zu runden klappt schon aus Sicht der Umsatzsteuer nicht. Denn dort muss jede Bemessungsgrundlage klar ersichtlich sein, § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5, 7 und 8 UStG.
Im Bargeld-Zahlungsverkehr könnte man sie abschaffen (und Endbeträge runden) - aber als Sammlermünzen sollten sie erhalten bleiben.
In meinem Euro Geldbeutel sind schon wieder viele dieser Kupferrmünzen...