Sollte eurer Meinung nach Rechtsgehgebot für Fußgänger eingeführt werden?

Nein, weil ... 70%
Ja, weil ... 30%

10 Stimmen

4 Antworten

Nein, weil ...

Das Unsinn wäre.

Nein, weil ...

Unsere Ordnungshüter haben wirklich besseres zu tun.

Nein, weil ...

Es ist bereits geregelt:

Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__25.html

Weshalb sollte man das ändern?


WraithGhost  12.12.2024, 23:40

Eben nicht.

§ 25 StVO regelt bloß die Fahrbahn-Benützung von Fußgängern, aber nicht jene auf Gehwegen oder Bürgersteigen.

Di Fragestellung bezog sich überdies eindeutig auf ein Rechtsgehgebot für Fußgänger. Die von Dir zitierte Gesetzesbestimmung ist eher linksorientiert.

SuperKuhnibert4  12.12.2024, 23:43
@WraithGhost

In der Frage ist von Gehwegen keine Rede. Ganz abgesehen davon, dass das völlig sinnfrei wäre!

WraithGhost  12.12.2024, 23:56
@SuperKuhnibert4

So, so.

Die Benützung von Fahrbahnen durch Fußgänger ist eine Ausnahme und nicht der Regelfall.

Der von Dir selbst (!) zitierte § 25 StVO besagt in Abs.1, 1.Satz ausdrücklich: Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen.

Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, was Du dabei als "sinnfrei" empfindest.

Ja, weil ...

Ja weil Auch Kinder schon Früher Lernen Rechts zu Laufen, das Merkt man auch an Kinder die Fahrrad Fahren die Fahren nur Kreuz und Quer.