Müssen auch Nichtbinäre zum Wehrdienst?
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2 Antworten
Das entscheidet der Arzt bei der Musterung
Wenn Binäre keine Männer sind, müssen sie nicht zur Musterung.
Sind nicht binäre in diesem Kontext definitiv keine Männer?
Keine Ahnung. Zwitter oder Hermaphroditen sind es im physischen Sinne auch nicht.
Es kommt (Stand jetzt) allein darauf an, was für ein Eintrag im Personenstandsregister steht. Steht da "männlich", wird man (voraussichtlich ab nächstem Jahr) wehrerfaßt und (ab Juli 2027 und Jahrgang 2008) zur Zwangsmusterung vorgeladen, steht da was anderes, dann nicht.
Es gibt drei Monate Wartefrist nach § 4 SBGG, aber die zusätzliche Zweimonatsfrist nach § 9 gilt nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Wenn man einmal "wehrerfasst" ist, bleibt man dann auch wehrerfasst, wenn man seinen Gesschlechtseintrag danach zu nicht-binär ändert?
Art. 12a GG erlaubt dem Staat nur, Männer als Kanonenfutter zwangszuverpflichten und zu dem Zweck einer erniedrigenden Fleischbeschau zu unterwerfen. Aber wer weiß schon, ob die schwarz-rote (oder eine spätere) Regierung das SBGG nicht wieder aufhebt?
Besser ist es, die Bundeswehr hat einen gar nicht erst in den Akten. Ich gehe davon aus, daß nach der einmaligen Erfassung aller Männer 2026 wie früher nur noch diejenigen erfaßt werden, die in dem Jahr 18 werden.
Aber zur Musterung müssen doch nur Männer? Als Nichtbinärer muss man also gar nicht zur Musterung, oder?