Ist unterlassene Hilfeleistung strafbar?

Ja 96%
Nein 4%

25 Stimmen

5 Antworten

Ja
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html

Ja

Da es gesetzlich ganz klar geregelt ist, dass unterlassene Hilfeleistung strafbar ist, ist die Abstimmung darüber vollkommener Unsinn. Meinst du, wenn hier die Mehrheit für "Nein" stimmt, wäre die Rechtslage anders?


Answer1234567  06.07.2025, 23:03

Ich habe den Verdacht, dass der FS mit "unterlassene Hilfeleistung" möglicherweise Dinge meint, die nicht unter das Gesetz fallen. So wie die Frage aktuell gestellt ist, ist sie schleicht Blödsinn.

Ja

Ja, nach § 323c StGB.

Wenn man eine Garantenstellung innehat (z.B. als Elternteil oder Teilnehmer an einem Unfall), kann man sich sogar wegen quasi aller Delikte in der Unterlassensvariante (§ 13 StGB) strafbar machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)
Ja

Ja grundsätzlich schon finde aber die Rechtsfrage weniger relevant als das es einfach moralisch verwerflich ist nicht zu helfen

Ja

Ja. § 323c StGB

Das kann Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis geben