Ist unterlassene Hilfeleistung strafbar?
25 Stimmen
5 Antworten
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Da es gesetzlich ganz klar geregelt ist, dass unterlassene Hilfeleistung strafbar ist, ist die Abstimmung darüber vollkommener Unsinn. Meinst du, wenn hier die Mehrheit für "Nein" stimmt, wäre die Rechtslage anders?
Ich habe den Verdacht, dass der FS mit "unterlassene Hilfeleistung" möglicherweise Dinge meint, die nicht unter das Gesetz fallen. So wie die Frage aktuell gestellt ist, ist sie schleicht Blödsinn.
Ja, nach § 323c StGB.
Wenn man eine Garantenstellung innehat (z.B. als Elternteil oder Teilnehmer an einem Unfall), kann man sich sogar wegen quasi aller Delikte in der Unterlassensvariante (§ 13 StGB) strafbar machen.
Ja grundsätzlich schon finde aber die Rechtsfrage weniger relevant als das es einfach moralisch verwerflich ist nicht zu helfen
Ja. § 323c StGB
Das kann Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis geben