Gibt es "unterlassene Hilfeleistung" in Bezug auf Tiere?

10 Antworten

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Also unterlassene Hilfeleistung für Tiere gibt es nicht. Sonst würde man sich ja zum Beispiel strafbar machen wenn man sieht, dass ein Vogel gegen eine Scheibe fliegt und nicht sofort hinläuft um zu helfen... Oder wenn man vom Auto aus am Strasenrand ein Tier liegen sieht und nicht sofort stehen bleibt um nachzusehen ob man ihm helfen kann. Das wäre einfach nicht durchsetzbar. Und zum beispiel ein wildes Tier, das leidet, würde ich definitiv nicht anfassen - ich weiß ja nicht, mit welchen Krankheiten es infiziert sein könnte.

Was man tun kann um gequälten Tieren zu helfen ist auch eine Anzeige bei der Polizei - wegen Verletzung des Tierschutzgesetztes...


kuechentiger  29.01.2013, 14:56

strafbar machen wenn man sieht, dass ein Vogel gegen eine Scheibe fliegt und nicht sofort hinläuft um zu helfen

Richtig, und so ist das auch:

Es besteht eine Garantenpflicht aus Ingerenz für den Autofahrer der ein Tier anfährt, auch wenn er an dem Unfall keine Schuld hat. Lässt er das durch den Unfall verletzte Tier einfach liegen, so macht er sich nach §17 Tierschutzgesetz durch Unterlassen strafbar. Der Fahrer wäre verpflichtet dem Tier zu helfen, es zum Tierarzt zu bringen oder zumindest einen Tierarzt an den Unfallort zu holen, etwaige Unannehmlichkeiten hat er in Kauf zu nehmen. Außerdem könnte, unabhängig vom Wert des Tieres, auch immer eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung durch Unterlassen (§§303,13 Strafgesetzbuch), sowie wegen Fahrerflucht (§142 Strafgesetzbuch), gegeben sein - in Tateinheit zum Verstoß gegen §17 Tierschutzgesetz. Nachrangig zum §17 Tierschutzgesetz kommt auch unterlassene Hilfeleistung nach §323c Strafgesetzbuch in Betracht. Auch unbeteiligte Passanten sind verpflichtet dem verletzten Tier zu helfen, soweit dies möglich und erforderlich ist, sie können sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen.

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pecudis  01.12.2011, 11:35

Tiere nicht liegenlassen

Außerdem verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz, wenn Sie ein Tier einfach am Straßenrand liegen lassen. Sie kommen also um das Einschalten der Behörden in keinem Fall herum.

(http://ratgeber.t-online.de/wildunfall-vermeiden-was-sie-tun-koennen/id_49724068/index)

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blubberbibi  26.06.2012, 04:32
@pecudis

Bei einem Wildunfall ist das ja klar. Hier sieht man ja auch nicht einfach ein Tier am Straßenrand liegen, sondern hatte einen Unfall. Das ist eine andere Ausgangssituation. Wenn der Vergleich auch hinkt, so vielleicht vergleichbar damit, eine defektes Auto zu sehen oder es selbst beschädigt zu haben...

Ich meinte Situationen wie ich sie gerade gestern wieder hatte. Auf der Autobahn sah ich mehr oder minder aus dem Augenwinkel, dass auf dem Seitenstreifen scheinbar ein Hund oder ein anderes Tier lag. Hier eine Vollbremsung machen oder auf dem Seitenstreifen bis zu dem Tier gehen wäre lebensgefährlich für mich und andere gewesen. Hätte dort ein Mensch gelegen und ich hätte nicht geholfen, wäre es unterlassene Hilfeleistung gewesen.

Ein anderes Beispiel: Ein Tier stirbt. Nicht einmal aufgrund einer Verletzung, sondern beispielsweise einer Krankheit. Dann ist man nicht gezwungen, es zum Tierarzt zu bringen und niemand käme für die Kosten auf. Einem kranken Menschen MUSS der Arzt allein schon wegen des hypokratischen Eides helfen.

Die Rechtslage ist also definitiv eine andere. (Kurzer Gedanke gerade eben: Das Einschläfern eines kranken Tieres ist auch kein Mord... Von aktiver Sterbehilfe könnte ja keine Rede sein, weil das Tier keinen Todeswunsch hat...)

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Diesen Straftatbestand gibt es nicht.

Aber jeder sollte soviel Courage besitzen, einzugreifen, wenn es notwendig ist.

Unterlassene Hilfeleistung in dem Sinn wohl nicht. Leider. Ich bin aber dafür, ein Tier aus furchtbaren Verhältnissen zu befreien. Was den ersten Satz betrifft so meine ich, dass jedes Tier von selbst stirbt, wenn es soweit ist. Was das Sterben so verzögert ist, dass die Menschen das Tier "nicht gehen lassen können". Sie hängen an ihm und weinen. Auch ich habe das vor vielen Jahren gemacht. Ich konnte meinen Kater nicht gehen lassen. Eine gute Bekannte hatte erst vor wenigen Tagen ihr krankes Kaninchen im Arm und sagte zu ihm: Du kannst gehen, wenn es soweit ist. Und das Kaninchen ging. Es schlief in ihren Armen ein. Es ist der Lauf der Dinge, dass Tiere irgendwann gehen müssen. Wir dürfen sie nicht aufhalten.

Leider nicht. Aber in fast jedem größeren Ort gibt es einen "Tiernotruf" oder "Tierrettungsdienst".

Kommentar Lorz/Metzger 5. Auflage S. 75 RN: 118

        Unterlassene Hilfeleistung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist
     (§ 323c StGB).

        Als Unglücksfall muss ein plötzliches Ereignis auch dann verstanden werden, wenn es eine erhebliche Gefahr für ein  Tier hervorruft oder hervorzurufen droht. Unglücksfälle nur auf menschliche Individual-Rechtsgüter zu beschränken (so Tröndle/Fischer StGB § 323c Nr. 2 a mN), ist vom Gesetzeswortlaut nicht geboten und jedenfalls seit der Änderung des § 90a BGB nicht mehr korrekt.

Man muß nur wissen wie man es richtig anwendet.

Und im Übrigen sind laut Grundgesetz Tiere keine Sache. Sie haben Verfassungsstatus und sind durch den Staat Geschützt. Sie werden manchmal nur als Sache behandelt , was auch auch seine Vorteile hat. Aber das gesetzt sagt ganz deutlich "Tiere sind keine Sache"


kuechentiger  29.01.2013, 14:49

Beste Antwort - und die einzig richtige!

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