Einer Muslimin wurde in der Schweiz (Coop) Supermarkt gekündigt, weil sie ein Kopftuch trug. Findet ihr das richtig?
39 Stimmen
6 Antworten
Wenn es gegen die Betriebsregeln verstößt muss es Konsequenzen geben.
Ausschlaggebend für die Kündigung war nicht das Kopftuch, sondern ihre Weigerung, Männern die Hand zu schütteln. Ausserdem erfolgte die Kündigung auch nicht einfach so. ihr wurde angeboten, ihr Arbeitsstelle zu wechseln, so dass sie stattdessen im Lager arbeiten würde, wo sie keinem die Hand schütteln muss. das lehnte sie ab.
Ja, weil es eine Betriebsvereinbarung gibt, was man dort tragen muss.
Sie wird ja auch beim Vorstellungsgespräch ohne Kopftuch erschienen sein und hat die Betriebsvereinbarung gelesen und unterschrieben
Vollkommen richtig, so ein Auftreten stört den Betriebsfrieden, zudem könnten Kunden sich einem anderen Unternehmen zuwenden, also geschäftsschädigend.
Es einfach wieder typisch, es sind bildungsferne Schichten, die nicht begreifen, dass ihre Religion in ihr Privatleben gehört.
Ein textiles Statement pro-Misogynie , pro Rückständigkeit, pro Unterdrückung und gegen unsere freiheitliche Gesellschaft sollte von keinem Arbeitgeber, der für eine freiheitliche Grundordnung steht, geduldet werden.
Woher hast du das ? Ist das Bild oben ein Fake ?