Du findest einen 50€ Schein auf den Boden mitten im Bürgersteig. Du schaust dich um und weiß nicht von wem der gewesen ist. Manche Leute beobachten dich.
31 Stimmen
11 Antworten
Ab 20€ musst du den Fund abgeben. Meldet sich ein Finder, hat der eigentliche Eigentümer 45€ und du 5€. 10% ist Finderlohn. Meldet sich keiner, ist der 50€-Schein nach 3 Monaten dir.
Das entweder zum Fundbüro oder zur Polizei bringen. Ansonsten würde ich mich wegen Unterschlagung nach § 246 StGB strafbar machen.
Wenn außerdem niemand nachweisen kann, dass die gefundenen 50 € ihm sind, bekomme ich den Fund am Ende ja trotzdem und hast somit legal 50 € mehr. Falls sich jemand meldet und den Verlust nachweisen kann, so habe ich immerhin Anspruch auf den Finderlohn.
Außerdem, wer will mir denn nachweisen, dass es nicht mein 50ger ist
Du bist nur 2,5% des Fundes von der Polizei zurück
Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn.
Nein man bekommt 5% Finderlohn, § 971 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB. Und doch: Das BGB ist eine gesetzliche Grundlage. Ich habe sehr wohl einen Rechtsanspruch darauf.
Davon abgesehen ist 5% immer noch mehr als ich vor dem Fund hatte. Zusätzlich habe ich ein reines Gewissen mich nicht strafbar gemacht zu haben. Außerdem sind 50 € für den Verlierer vielleicht eine große Menge Geld. Wenn du etwas verlierst wärst du doch sicher auch froh, wenn du es wieder bekommst. Ich habe da genug Empathie, um mich in die andere Seite zu versetzen.
Nein. Wenn eine Frist verstrichen ist in der der ursprüngliche Eigentümer das Eigentum nachweisen kann bzw glaubhaft machen kann und dies nicht getan hat geht der komplette Fund in das Eigentum des Finders über. Nicht nur ein paar Prozent
Sollte man da abgeben.
Alle, die es einfach behalten, begehen eine Straftat (Diebstahl). Ist nicht ihr Eigentum, auch wenn sie es gefunden haben.
Ich gebe ihn bei der Polizei ab. Alles andere wäre Fundunterschlagung
Ich habe da mal nachgelesen wie das rechtlich ist und eigentlich ist das ganz witzig.
Bei Geld ist das mit dem Eigentum nämlich so eine Sache: wenn der ursprüngliche Eigentümer das Geld verliert und ich es aufhebe werde ich nicht automatisch Eigentümer (nur Besitzer!). Wenn ich es dann aber im nächsten Laden ausgebe wird der Ladenbesitzer zum rechtmäßigen Eigentümer. Und schon ist die ganze Sache geritzt. 😁
Du bekommst nur 2,5% des Fundes von der Polizei zurück
Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf Finderlohn.