Ein Döner-Kebab ist nur dann ein Döner-Kebab, wenn er aus echtem Döner-Kebab-Schichtfleisch besteht. Deshalb dürfen viele Döner-Buden sich nur „Grillhaus“ und „Döner-Grill“ nennen. Nur dann darf ein Hackfleischspiess verwendet werden.
Für den Verbraucher ist das aber nicht so transparent. Viele Leute wissen das nicht und denken, dass das alles ein Döner-Kebab ist. Auch ist das Risiko für sogenanntes Gammelfleisch und Geschmacksverstärker hierdurch erst gegeben. Eine einfache Lösung wäre es demnach nur echtes Döner-Kebab Fleisch zuzulassen.