Wer hat ein größeres "Anrecht" auf die Überholspur - der Überholende mit etwas über Richtgeschwindigkeit oder der Raser?

Wir hatten Silvester eine Diskussion mit 2 verhärteten Lagern zum Thema Überholspur (linke Spur auf der Autobahn).

Person 1 berichtete, auf der Autobahn auf der rechten Spur mit 130 km/h gefahren zu sein. Es gab dort keine Geschwindigkeitsvorgabe.

Vor Person 1 tauchte ein Fahrzeug auf, dass nur 100 km/h fuhr, also blickte Person 1 in den Rückspiegel, sah dort sehr weit entfernt ein Fahrzeug und setzte zum Überholen an.

Bei dem Fahrzug, NOCH weit entfernt, handelte es sich um einen Raser, der weit über 200 km/h unterwegs war, sich nun während des Überholvorgangs dem Auto von Person 1 stetig näherte und schließlich hupend mit Lichthupe hinter 1 an der Stoßstange klebte.

Person 1 schilderte, dass dies sehr häufig zu beobachten sei, und nicht nur bei ihm, sondern auch bei anderen Raser so dicht auf der linken Spur auffahren.

Obwohl im Rückspiegel das Fahrzeug noch deutlich entfernt war beim Überholvorgang, drosselt der Raser seine Geschwindigkeit nicht, sondern fährt mit hoher Geschwindigkeit auf den Überholenden zu und verlangt, dass dieser die Überholspur räumt.

Es schaltete sich dann Person 2 ein und sagte, sie sei eine Raserin und der Raser würde korrekt handeln, da der Fahrer mit dem Überholwunsch prinzipiell nur dann überholen dürfe, wenn die Überholspur hinter ihm komplett frei sei.

Wenn da immer Raser auftauchen, dürfe er halt auch generell nicht rausziehen und müsse hinter dem langsamen Fahrzeug verbleiben.

Man habe prinzipiell Rasern den Vorrang zu gewähren, da diese es eilig hätten und nicht durch normal schnell fahrende Autos aufgehalten und zum Drosseln des Tempos gezwungen werden dürften.

Das Drangsalieren und dichte Auffahren sei zwar nicht korrekt, prinzipiell sei aber der Raser im Recht.

Bitte Eure persönliche Meinung oder rechtliche Einschätzungen dazu.

Dass auch der mit dem Überholwunsch vorausschauend fahren und nicht einfach rausziehen darf, ist klar.

Unklar ist, wenn hinten am Horizont weit weg ein Fahrzeug auf der Überholspur zu sehen ist, ob man dann immer davon ausgehen muss, dass sich da ein Raser nähert, der nicht bereit ist, den Anderen überholen zu lassen, da er sein Tempo nicht drosseln will (die Rede ist hier nicht von einer Vollbremsung wegen eines unvermittelt Überholenden, sondern von einem Fahrzeug, bei dem aus weiter Entfernung schon zu sehen ist, dass es überholen will und wird (langsamer Vordermann, links ist aktuell frei, Blinker ist gesetzt)).

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Anzeige wegen zu knappem Spurwechsel

Hallo zusammen,

ich hab gestern eine Dummheit begangen, die mir auch sehr leid tut. Es war wirklich keine Absicht und ich weiß, dass das nicht optimal war. Und zwar war ich auf einer zweispurigen Autobahn unterwegs, zu diesem Zeitpunkt sehr stark befahren. Ich war auf der rechten Spur. Als ich auf die linke Spur wechseln wollte, bin ich vor einem anderen Fahrer wohl zu knapp eingeschert. Ich dachte, dass die Lücke groß genug wäre und ich das locker schaffen könnte, hab mich aber wohl verschätzt. Er musste demnach bremsen. Dann ist er mir längere Zeit mit Hupe, Lichthupe und wild fuchtelnd hinterher gefahren. Ich kann wirklich verstehen, dass man sich darüber ärgert. Mir würde es ja wahrscheinlich nicht anders gehen. Irgendwann bin ich auf die rechte Spur gefahren, er ist links neben mir gefahren und hat mich mit seinem Handy fotografiert. Als die Autobahn dreispurig wurde, ich auf der mittleren Spur und er rechts neben mir war, hat meine Beifahrerin zu ihm rüber geschaut und er hat nochmal ein Foto mit seinem Handy gemacht. Ich geh mal davon aus, dass er mich auch von hinten fotografiert hat und mein Kennzeichen hat. Er war ja lange genug hinter mir. Er hat mich dann noch ein paar Kilometer verfolgt, bis ich dann doch mal hinter ihm war und meine Ausfahrt runtergefahren bin. Er war alleine im Auto. Ich hatte eine Beifahrerin. Wenn er zur Polizei geht und mich anzeigt, wegen Nötigung vielleicht, mit was muss ich rechnen, wenn er keine Zeugen nennen kann? Helfen ihm seine während des Fahrens gemachten Fotos? Kann sowas als Rechtsüberholen gesehen werden? Meine Mutter wollte mal jemanden wegen Überholen und Schneiden beim Einscheren anzeigen. Sie hatte keine Zeugen und die Polizei hat sie nur gefragt: „Ist was passiert?“ – „Nein.“ – „Ja dann brauchen wir gar nicht weitermachen.“

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Autofahrer wegen schneiden anzeigen?

Hallo zusammen! Meine erste Frage hier: Vorhin hat mich in der Stadt eine Autofahrer ziemlich von hinten bedrängt.... ich ließ mich nicht aus der Ruhe bringen da ja nur 50 km/h erlaubt waren (gut, ich bin selber schon zwischen 50-55 km/h gefahren). Nach dem Ausgang eines Tunnel gab es drei Spuren: Eine geradeaus und zwei linksabbiegerspuren. Der Fahrer gab nach dem Tunnel dermaßen Gas (verm. getunt... 2 dicke Auspuffe, tiefergelegt etc.) und überhohlte mich (mind. 70-80 km/h) und bremste mich danach aus weil auf der geradeausspur rot war... Ich konnte mir ein huben nicht verkneifen.... Dann gings los, der Fahrer und seine Freundin fingen an "Wischzeichen" zu geben (ich konnte einfach nur mit dem Kopf schütteln) und dann habe ich mein Handy ausgepackt und ein Foto geschossen. Dieses merkten sie und dann gings ab. Wieder Wischzeichen, Applaus und seine Freundin (Beifahrer) fing an mich zu filmen..., das ganze ging dann bis zur nächsten roten Ampel bei welchen die beiden nach rechts fuhren und ich geradeaus. So im Prinzip denke ich ich könnte ihn wegen Nötigung anzeigen, was mir aber zu dumm ist und mich deswegen nicht aufregen will. Ich habe jetzt nur bedenken da ich eben alleine im Auto war und diese eben zu zweit das ich eine Anzeige wegen ??? bekomme, da der Autofahrer sichtlich Spass daran hatte mit seinem aufgemotzten Auto Gas zu geben und mich zu reizen. Was tun?

Spurwechsel, Straßenverkehr

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