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Meinung des Tages: Handel von Standortdaten auf internationalen Datenmarktplätzen - wie sehr passt Ihr auf Eure Daten (im Netz) auf?

Der Handel mit Daten ist ein großes Geschäft. Gerade im Alltag geben wir oft mehr Daten bekannt, als uns bewusst ist. Aktuell sorgen Standortdaten für Aufsehen, besonders von einer bekannten Wetter-App...

Der ausgewertete Datensatz

Zusammen mit netzpolitik.org und internationalen Partnermedien hat der BR einen Datensatz ausgewertet: Die Standortdaten von fast 800.000 Menschen aus Deutschland werden auf internationalen Datenmarktplätzen gehandelt.
Die Daten stammen aus rund 40.000 Apps für Android- und Apple-Geräte. Alarmierend ist, dass es teils um präzise Standortdaten geht, wie etwa den Wohnort. Der Datensatz stammt vom US-Datenhändler Datastream.

Aus diesen Apps stammen die Daten

380 Millionen Standorte beinhaltet der dem BR vorliegende Datensatz. Es handelt sich um weltweite Daten von 47 Millionen Nutzern an einem Tag im Juli 2024. Jeder Standort wurde einer App zugewiesen, aus der der Datensatz stammt. Präzise Daten stammten aus den Apps Wetter Online, Kleinanzeigen, Flightradar24 und Focus Online - auf Anfragen des Rechercheteams wurde bisher nicht geantwortet.
Ungefähre Standortdaten liegen von Datingapps vor (Tinder, Grindr, Lovoo) aber auch vom beliebten Handyspiel Candy Crush. Auch Mailanbieter wie web.de und gmx. gehören dazu. Lovoo/gmx/web.de und Tinder beantworteten die Anfrage und erklärten, dass es keine Geschäftsbeziehung zu Datastream geben würde.

Kaum Überblick möglich

Um Apps zu nutzen, klickt man schnell auf "Akzeptieren". Am Beispiel Wetter Online lässt sich zeigen, wie unübersichtlich die Folgen sein können: Dort werden in den Datenschutzbestimmungen über 800 Firmen aufgelistet, mit denen Daten über Nutzende geteilt wird. Einige davon auch mit Sitz außerhalb der EU, in Singapur, Hongkong, Brasilien oder den USA. Datenschutz-Jurist Martin Baumann meint, dass es bei so vielen Empfängern quasi nicht mehr möglich ist, nachzuvollziehen, um wen es sich bei den Unternehmen tatsächlich handelt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Lest Ihr Euch die Datenschutzbestimmungen vor der Nutzung von Apps durch?
  • Teilt Ihr aktiv und bewusst Eure Standorte? Falls ja/nein weshalb?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ich passe ein bisschen auf meine Daten auf und zwar so... 38%
Ich passe sehr auf meine Daten auf, indem... 34%
Ich passe eher wenig/gar nicht auf meine Daten auf, weil... 21%
Auf mich trifft etwas anderes zu und zwar... 7%
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Kooperation mit Influencer auf Instagram ohne Erfolg. Darf ich den Werbeartikel zurück verlangen?

Guten Abend,

ich bin Gründer eines Modelabels, welches Winterjacken für Damen im mittleren Preissegment (300-400€) herstellt und vertreibt.

Vor zwei Monaten hat sich bei mir eine Fashion-Bloggerin mit ca. 100.000 Follower auf Instagram gemeldet, um mit meiner Firma zu kooperieren. Sie war von den Jacken begeistert und war sich sicher, dass Ihre Follower darauf “abfahren“ würden.

Der Deal: Sie erhält eine Jacke und postet im Gegenzug Fotos auf denen die Jacke zu sehen ist und das Label entsprechend markiert wird. Ich war damit einverstanden, weil sich unter Ihren 100.000 Follower bestimmt einige gefunden hätten, die meine Jacken kaufen würden. Nachdem gemeinsam besprochen wurde, wie der Post auszusehen hat, startete die Kooperation.

Vor drei Wochen wurde der Post auf Instagram hochgeladen. Das Foto war nicht schlecht, es gab 6.000 Likes und ca. 30 Kommentare, die jedoch nur aus Emojis bestanden. Bezüglich der Jacke wurden keine Fragen gestellt. Unter dem Bild fehlten aber auch jegliche Informationen zum Werbeprodukt. Klar, Sie kann nicht alle meine Wünsche umsetzen, weil Sie dadurch Ihre Online-Authentizität auf Spiel setzt. Es wurde aber kein einziger USP genannt, weshalb aus der abgebildeten Jacke augenblicklich ein x beliebiges Kleidungsstück wurde.

Bei 100.000 Follower erwartet man als Brand etwas mehr, deshalb wurde Sie von mir auf das Fehlen jeglicher USPs hingewiesen. Daraufhin gab einen zweiten Post, der genauso wenig aussagekräftig und voller nicht brauchbarer Kommentare war wie der erste. Drei Wochen habe ich die Entwicklungen der Kooperation betrachtet.

Vorgestern habe ich Ihr schließlich mitgeteilt, dass ich mit der Kooperation unzufrieden sei, die Posts meinem Unternehmen keinen Mehrwert geschaffen haben und ich die Jacke deswegen zurück haben möchte. Zur Info, es gab weder einen signifikanten Zuwachs an Follower (ca. 15), noch Kaufanfragen. Die Kampagne hat somit Ihren Sinn nicht erfüllt.

Sie möchte die Jacke hingegen nicht zurückschicken, weil Sie Ihren Teil der Aufgabe “erfüllt“ hat und der Verkaufserfolg nicht in Ihrer Hand liege. Ich finde jedoch, dass Sie mehr Empathie zeigen kann, da der eigentliche Zweck dieser Kampagne nicht erfüllt wurde.

Nun zur Frage: Darf ich die Jacke von Ihr zurückverlangen, weil mir die Kooperation absolut nichts gebracht hat? Bedenkt bitte, dass meine Firma kein Großkonzern, ein von Investoren finanziertes Start-Up oder Daniel Wellington ist (Marge pro Uhr liegt bei 900%). Unsere Jacken sind in der Herstellung nicht günstig, weshalb wir sie nur ungerne verschenken würden.

Vielen Dank im Voraus!

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