Graffitibeseitigung als Betriebskosten umlagefähig?

Hallo liebe Community.

Ich habe mich jetzt schon bei google dumm und dämlich gesucht, habe aber überall unterschiedliche Aussagen gefunden. Mir ist auch klar, dass ich hier keine juristische Beratung erwarten kann und dennoch versuche ich mein Glück.

Hatte vor Kurzem ein Schreiben im Briefkasten mit folgendem Wortlaut: [...]Um die Gebäudeansicht und damit das optische Erscheinungsbild des Wohnobjektes zu erhalten, hat sich der Eigentümer dazu entschlossen, mit einer Fachfirma eine Rahmenverienbarung zur regelmäßigen Graffitibeseitigung einzugehen.

Nach Rechtsprechung des BGH sind diese Kosten als Betriebskostenart als umlagefähig vereinbart Wir möchten Sie daher davon in Kenntnis setzen, dass diese Kosten ab sofort als Betreibskosten abgerechnet werden[...]

Nun habe ich wie bereits gesagt, unterschiedliche Informationen ergoogelt. Die einen sagen, das ist zulässig, die anderen, das sei nicht drin. Ich zitiere: "Kostenumlage: Vermieter könnten versucht sein, die Kosten für die Graffiti-Beseitigung per Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Nach der Betriebskostenverordnung sind Kosten für "Gebäudereinigung" umlagefähig (Paragraf 2 Nr. 9 BetrKV). Nach überwiegender Juristen-Meinung lassen sich Graffiti-Beseitigungskosten aber nicht darunter fassen. Es handele sich dem Typ nach um Instandhaltungskosten, die nicht umgelegt werden dürfen. Entsprechend hat das Amtsgericht Köln entschieden (Az.: 222 C 120/99)."

Hat jemand schon Erfahrung gemacht damit? Weiß jemand Bescheid? Ich würde ein Schreiben dagegen verfassen, aber es lohnt sich doch sicher nicht, einen Anwalt einzuschalten oder doch?

Ich bin ratlos, aber vor allem nicht bereit, dafür zu blechen!! Sollen sie doch die Graffiti dran lassen, juckt mich nicht -.-

Graffiti, Mietrecht, Betriebskosten
Graffiti-Sucht?

Hallo Leute, mein Name ist Moreno und ich bin 13. Es mag vielleicht komisch klingen aber ich denke ich bin süchtig anch Graffitis ;D

Meine Story: Schon als kleiner Windelpupser.... momment mal, das ist doch ein bisschen zu lang her...

Alsooo, schon als ich 10 Jahre alt war habe ich mich für Graffiti interessiert. Vor kurzem, da habe ich erst richtig damit angefangen. Habe Begriffe gelernt und mich mit den Buchstaben in verschiedenen Formen auseinandergesetzt. Soll heißen: Ich kann schon ein bisschen was. Ich habe bemerkt, dass ich andauernd Lust verspüre, irgendwo mein "Tag" anzubringen oder immer in der Schule zeichnen muss ... Zuhause mache ich nichts anderes, ich befasse mich nur mit Graffiti. Selber draußen habe ich immer einen Block dabei und etwas zum zeichnen, damit ich wenn mir etwas einfällt, sofort drauflos zeichnen kann !

Ich habe letzte Woche erst auf Stylefile.de nachgeschaut was es da so alles gibt, das mit Graffiti zu tun hat (Marker, Dosen, Spraycaps usw.), und mir eine Liste gemacht... Ich glaube wenn ich die Gelegenheit hätte, könnte ich die ganze Stadt mit meinen "Bildchen" vollsprühen und mein Tag verbreiten... ( Ich finde Graffiti ist KUNST ! )

  • Unten ein paar Bilder, die ich bis jetzt schon habe... Das sind aber nie im Leben schon alle gewesen ;)

MEINE FRAGE IST :

Bin ich eigentlich noch normal im Kopf ? :D Befasse ich mich zu sehr mit dem Thema und verpasse alles wichtige im Leben ?

Bild zu Frage
Leben, Kunst, Hobby, Schule, malen, Graffiti, Psychologie, sprayer
Durchsuchungsbeschluss &Co per Telefon... LEGAL?!

Hey Leute,

vor knapp 3 Wochen wurde ich von Cops mit SprayDosen und nem Entwurf von nem Freund hochgenommen worden. Die Polizisten wollten unsere Handys nach Videos von uns beim Sprayn durchsuchen... Ich sagte nein und der Cop rief -ANGEBLICH- beim Richtern an (wohl bemerkt es war ca 23:30) um die 'freiwillige Sicherstellung zu sichern'.... Naja der Richter sagte am Handy wohl anscheinend "JA", also nahm er mein Handy und guckte es sich an... dort waren 3 Fotos von irgentwelchen Sprayerein drauf. Also wollte er mich nach Hause bringen und in meine Wohnung rein. Bei mir zuhause angekommen sagte ich das die das nicht ohne Durchsuchungsbeschluss dürfen, also rief er wieder beim Richter an... gleiche Antwort.... Sie durchsuchten mein Zimmer und wollten meinen PC mitnehmen... Gleiches Spiel, Richter sagte ANSCHEINEND Ja (Ich konnte kein einziges Gespräch mit hören)... Also nahm der Cop meinen PC mit. Nachträglich rief ich ihn an und meinte das das doch nicht legal sein konnte, dass er per Telefonat, eine Beschlagnahmung, Hausdurchsuchung und eine weitere Beschlagnahmung durchzu ringen! Dieser brachte mit ca 24 std später NACHTRÄGLICH den Beschluss und eine Bestandsaufnahme welche aufführt was sie sicherstellten.

Nun 3 Wochen später habe ich mein handy immer noch nicht wieder gesehen, hab aber auch kein 'Beweissicherungs Brief' bekommen welcher es mir nicht erlauben würde das Handy bis zum Gerichtsverfahren wieder zusehen... Laut einem guten Freund von mir hat man aber das Recht, dass wenn man(wie in meinem Fall) den Brief nicht bekommt, seinen Gegenstand 3 tage später wieder abzuholen...

Meine Frage ist ob das stimmt und ob alles daran legal war...

Antworten falls möglich bitte direkt mit Gesetztestext(Pragraphen und Abschnitt)

LG TealC

Polizei, Graffiti, Recht, Gesetz, Sprayen, Beschlagnahmung, Durchsuchung

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