Kann doch nicht sein: Kosten (Eigenanteil) für zahnärztliche Behandlung von zwei verschiedenen Zusatzversicherungen begleichen lassen ist verboten?

Hallo,

aktuell steht bei mir eine zahnärztliche Behandlung an.

Diese soll gemäß Heil- und Kostenplan 1822.- Euro kosten.

Der von mir zu zahlende Eigenanteil beträgt 881.- Euro.

Nun habe ich zwei verschiedene private Zahnbehandlungs-Zusatzversicherungen. Jede Versicherung übernimmt gemäß Vertrag 50 Prozent, zusammen also 100 Prozent meines Eigenanteils.

Also kontaktierte ich beide Versicherungen telefonisch, um diesen vorab den Heil - und Kostenplan zu schicken.

Da ich sicher stellen wollte dass alle Informationen transparent und korrekt sind, informierte ich bei dieser Gelegenheit jeweils beide Versicherungen, dass ich noch eine anderweitige Versicherung in Anspruch nehmen werde, die ebenfalls 50 Prozent meiner verauslagten Kosten erstatten muss.

Was bekam ich von beiden Versicherungen zu hören ?

"Nein nein, das geht nicht, das ist verboten !

Das wäre Betrug und verstößt gegen das gesetzliche Bereicherungsverbot und gegen das VVG !"

Ich erklärte dass zweimal 50 Prozent von verschiedenen Versicherungen in Summe 100 Prozent Erstattung ergeben, die Gesamterstattung mehrerer Erstattungsverpflichteter meine Gesamtaufwendungen also nicht übersteigt, eine Bereicherung deshalb nicht ersichtlich ist.

"Nein, das geht trotzdem nicht" war von beiden der Kommentar.

Frage :

  • Ist es nicht so, dass es mir völlig frei steht, mehrere Versicherungen in Anspruch zu nehmen weil ich nicht einen Teil sondern alles, also 881.- Euro ausbezahlt haben will?
  • Inwiefern sehen die Versicherungen da eine Bereicherung ?
  • Seit wann und weshalb ist es verboten, sich die Kosten für Zahnbehandlung zu 100 Prozent ersetzen zu lassen ? ?

Ich glaube denen nicht ...

Danke schon mal für eure Meinung ....

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