Gilt da auch das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung?
Theoretisches Beispiel: Der Zeitarbeiter bekommt ein NFC Tag, das verschlüsselt den Tür-Öffnungs-Code enthält (also ein doppelter Schlüssel... erst einer, den alle Türöffner kennen, um dann den zweiten zu lesen...). Jetzt stellt sich aber heraus, dass nicht nur die Türöffner das NFC Tag entschlüsseln können. Der Praktikant hat scheinbar eine Funktion in der Android App vorgesehen, durch die auch das phone das NFC Tag des Zeitarbeiters entschlüsseln kann, so dass ein App user nun auch relativ unbemerkt Zugang zur Mitarbeiterwohnung erhalten kann, weil die Zeitarbeiter ihr NFC Tag oft offen sichtbar einfach um den Hals tragen... Angeblich soll das dazu dienen, dass die beiden, wenn sie sich bei den Dreharbeiten anfreunden, die Mitarbeiterwohnung teilen können...
Müsste der Arbeitgeber das unterbinden?
Wäre das bei dem System überhaupt möglich? Ich mein: Die App muss ja das NFC Tag Passwort kennen, weil sie ja selbst so ein NFC Tag simuliert, damit der Freelancer z. B. zu den Kostümen Zugang zu hat...