Im Rollstuhl in den Freizeitpark, in Attraktionen mitmachen: Möglich oder nicht?

Hallo.

Wir werden wahrscheinlich auf Klassenfahrt ins Phantasialand fahren. Auf der Homepage vom Phantasialand hieß es aber nun:

Aus Sicherheitsgründen ist es uns seitens des TÜV nicht gestattet, Fahrattraktionen an Gäste freizugeben, die diese nicht selbstständig betreten und verlassen können. Deshalb dürfen z. B. blinde Gäste und Rollstuhlfahrer/-innen unsere Fahrattraktionen laut TÜV leider nicht benutzen. Die Sicherheit all unserer Gäste können wir nur unter der Voraussetzung garantieren, dass jeder Gast auch in Notfallsituationen aus eigener Kraft problemlos und schnell die Ein- bzw. Ausgänge erreicht, was vor allem für nicht ebenerdig verlaufende Fahrattraktionen gilt. Hier führen die Wege sowie die Notausgänge über teilweise steile und schmale Stiege, die von behinderten Gästen nicht ohne fremde Hilfe überwindbar sind. Wir danken für Ihr Verständnis! Weiterhin bitten wir Gäste mit gesundheitlichen Beschwerden, wie z. B. Herzproblemen, den Empfehlungen auf den Hinweistafeln an den einzelnen Attraktionen Folge zu leisten.

Ich sitze im Rollstuhl, kann aber kurze Strecken zu Fuß schaffen, deshalb würde ich mir eigentlich auch zutrauen, in ein Fahrgeschäft rein und wieder raus zu kommen.

Heißt das jetzt, dass ich überhaupt nicht in Fahrgeschäfte mit rein darf, weil ich im Rollstuhl sitze, oder darf ich mit rein, wenn die Mitarbeiter sehen, dass ich ohne Hilfe raus und wieder rein komme?

Wisst ihr mehr darüber? Danke im Voraus!

Ausflug, Schule, Klassenfahrt, Phantasialand, Port, Rollstuhl

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