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Die Hautärztin hat mir wieder erlaubt an Schwimmunterricht teilzunehmen?

Hallo, mein Hausarzt hat mich bei meiner Grunderkrankung Juvenile Dermatomyositis das Schwimmen und Baden in einen Freibad/Schwimmhalle mit Chlorwasser untersagt, da das Chlorwasser die Haut bei Dermatomyositis zusätzlich reizen kann.

Deshalb würde ich vom Schwimmunterricht befreit und musste nicht an den Schwimmunterricht teilnehmen. Von der Schule wurde es damals akzeptiert und Lehrer waren sehr erleichtert, dass sie mich nicht an Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Zudem hat die Lehrerin telefonisch mit meinen Hausarzt ausgetauscht.

Da ich aber damals vor 9 Jahren vom Schwimmunterricht rausgenommen wurde, war ich sehr traurig und kam sehr weinend nach Hause an.

Als eine Lösung hatte mein Vater eine Idee: Er geht mit mir zu eine Hautärztin und lässt sich eine Bescheinigung anfordern, dass ich wieder am Schwimmunterricht teilnehmen darf.

Und es hat tatsächlich geklappt. Die Hautärztin hat mir die Bescheinigung bzw einen Attest gegeben, dass ich wieder am Schwimmunterricht teilnehmen darf.

Handelt es sich dann anhand meiner Aussagen um eine gute oder schlechte Hautärztin?

Ist sie kompetent?

Ist das fahrlässig von ihr?

Sollte man da die Hautärztin wechseln oder bei ihr bleiben?

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