Situation:
Ein Kollege von mir wurde am See mit einer Angeln in der Hand und Zubehör erwischt. Die Angel war noch nicht drin, er war dabei die Schnur durch die Rute zu ziehen und schon kam ein beaufsichtigter. Er hat versucht ein Bild oder Video zu machen und in dem Moment ist er weggerannt. Er hat kein Name oder irgendwas zum identifizieren von ihm bekommen und die Polizei ist auch nicht hinzu gekommen.
jetzt zu den Fragen:
Falls er ihn findet und eine Ordnungswidrigkeit zugeschickt bekommt, müsste er es beweisen können oder reicht eine einfache Aussage der Aufsicht?
Falls er ein Bild vom Gesicht gemacht hat, reicht das als Beweis oder muss man wirklich die Rute mit auf dem Bild gesehen haben?
falls er ein Video gemacht hat, man die Rute aber nicht sieht, reicht das als Beweis oder muss man ihn mit der Rute zusammen sehen?
welche Strafe würde auf ihn zukommen hätte er die Angel im Wasser gehabt und begonnen?
welche Strafe würde auf ihn zukommen weil er die Rute einfach dabei hatte und kurz davor war, aber noch nicht begonnen?