Aalangeln mit Friedfischschein?
Friedfisch darf mit Ködern wie Wurm geangelt werden.
Da der Aal ein Raubfisch ist, stellt sich mir folgende Frage.
Wenn ich Nachts in Brandeburg mit einem gr. 3 Wurmhaken, Tauwurm und Posenmontage Angel und einen Aal fange,
Ist das für mich strafbar ?
Muss ich ihn wieder freilassen oder mitnehmen?
2 Antworten
Nur wenn Du ihn gleich sofort wieder möglichst schonend vom Haken löst und ins Gewässer zurücksetzt, machst Du Dich nicht strafbar. Ansonsten kann es sehr teuer werden (theoretisch bis zu 50.000,-€).
Frag bei der zuständigen Behörde nach oder vielleicht stehts auch schon genau in der Fischereiordnung. Nur da biste sicher.
Logisch gesehen kommts drauf an.
Eine Friedfischangel ist es, wenn man keine Köderfische, Kunstköder nutzt. Ein Friedfisch ist ein Fisch, der sich vorwiegend nicht von anderen Fischen ernährt. Dazu zählen Weissfische (Rotaugen, Lauben, Rotfeder usw) und Friedfische (Karpfen, Schleie - die ja keine Weissfische sind) Weissfisch und Friedfisch wird einfach unter dem Begriff Friedfisch gesehen. Beim Aal gibt es 2 Formen. Breitkopfform ernährt sich vorwiegend von Fischen (wäre also ein Raubfisch), Spitzkopfform von Würmer, Muscheln, Kleintier usw., wäre also eigentlich kein richtiger Raubfisch, den man so definieren würde.
Ist halt nur die Frage, ob das Bundesland dieser Logik folgt.
Muss ich ihn wieder freilassen oder mitnehmen?
Freilassen geht theoretisch mit Begründung immer. Die Begründung wäre, dass du keinen Aal magst und ihn daher nicht verwerten kannst. Einen Fisch darfst du per Gesetz nur mitnehmen aus Verwertungsabsicht (oder Hege) Du darfst halt nur nicht gezielt auf Aal angeln, weils sonst C&R wäre.