Urlaub ungewollt?

8 Antworten

Nein, das darf er nicht. Urlaub dient der Erholung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und das ist nur gewährleistet, wenn man einen Teil seines Jahresurlaubs am Stück nehmen kann, also mindestens 2 Wochen durchgehend und das ist noch zu wenig.

http://www.zeit.de/karriere/2010-07/arbeitsrecht-urlaubsdauer

lg Lilo

LiselotteHerz  25.05.2016, 08:36

Hier steht es nochmal im entsprechenden Gesetz verankert

http://www.urlaubsgesetz.com/

Mir scheint, Dein Chef legt es darauf an, dass Du nicht Deine 2 Wochen an einem Stück nehmen kannst. Das darf er nicht!!

Hast du eventuell zu viele Überstunden?

Wenn dir der gegebene Urlaub von deinem Jahresurlaub abgezogen wird und dein Chef nicht mit sich reden lässt, dann wende dich an den Betriebsrat, so vorhanden, die Innung, wenn das Unternehmen da vermerkt ist oder notfalls ans Arbeitsgericht.

Er gibt dir Urlaub, der dann vom Urlaubskonto abgezogen wird? Das geht so auf keinen Fall. Siehe Bundesurlaubsgesetz:

"§7  Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs


(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

Also: zuerst kommt dein Urlaubswunsch. Wenn betriebliche Gründe dagegen stehen, kann der Chef diesen ablehnen. Aber er kann nicht einfach Urlaub zuordnen, wie es ihm passt. Es sei denn, es ist gleich zu Beginn des Jahres ein Betriebsurlaub vorgesehen, auf den man sich einstellen kann.


Grundsätzlich muss der Urlaub zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesprochen werden.

Außerdem solltest Du unbedingt selbst möglichst viele Urlaubstage beantragen. In unserem Betrieb muss wegen einer Betriebsvereinbarung mindestens 2/3 des Jahresurlaubes für das laufende Jahr beantragt werden und der gesamte Resturlaub bis zum 31.Oktober mit einer Frist zum 31.März, sonst wird Urlaub "zugeteilt".

Alles weitere regelt § 7 des Bundesurlaubsgesetzes

https://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html



Du solltest auch Anspruch auf zusammenhägenden Urlaub haben. Begründet er sein Verhalten