Ist es zulässig, dass ich für meine Hochzeit keinen Urlaub bekomme?

10 Antworten

Ich gebe zu, wenn ich mich über etwas ärgere, dann bin ich manchmal etwas extrem.

Würde er mir das gesagt haben, käme mein Angebot, "einen Tag auf mich verzichten, oder wochenlang einen neuen Mitarbeiter suchen müssen, was ist für sie leichter zu verkraften?"

Du kannst ihm ggf. die Entscheidung erleichtern, wenn Du mit einem Kollegen tauschst, soweit das möglich ist.

Davon abgesehen, Dir steht ein Tag Urlaub für die Heirat zu.

Klar hast du Anspruch auf SONDERURLAUB.
Nur:
Könnte es nicht sein, dass du dann Stress bekommst? Schließlich weißt du ja schon vom Personalmangel. Wäre es da nicht Klüger, den Termin zu Verschieben?

Windspender  16.11.2015, 20:58

Personalmangel ist ein dehnbarer begriff. Bei mir auf Arbeit herrscht auch permanenter Personalmangel, aber dennoch funktionieren Sonderurlaub oder ÜF ( Überstunden abfeiern ). Ein oder zwei tage ist es durch die restlichen kollegen machbar.

So denke ich, wäre es in jedem Betrieb möglich. Hochzeit würde ich deshalb nicht verschieben.

Windspender  16.11.2015, 21:00
@Windspender

Personalmangel ist das Problem der Firma / des Betriebes, nicht des Arbeitnehmers. 

Familiengerd  16.11.2015, 20:58

So "klar" ist das leider überhaupt nicht!

Anspruch auf Sonderurlaub besteht nur aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelung oder aufgrund der Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", sofern die Anwendung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde (was leider erlaubt ist)!

Natürlich hast Du das Recht auf einen Tag Sonderurlaub für Deine eigene Hochzeit. Das ist im BGB § 616 geregelt -  es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag wurde Abweichendes vereinbart.

Familiengerd  16.11.2015, 20:44

Das setzt aber voraus, dass die Anwendung von BGB § 616 nicht ausgeschlossen wurde (was leider erlaubt ist).

Ohne arbeits- oder tarifvertragliche Regelung und ohne Anwendung von BGB § 616 gibt es keinen Anspruch!

Rockuser  16.11.2015, 21:13
@Familiengerd

@ Familienmitglied. Dann zeig uns auch den Link, das der Arbeitgeber das darf!!.

Familiengerd  16.11.2015, 21:57
@Rockuser

Es gibt nicht nur "einen" Link dazu, sondern unzählige, z.B. von "Haufe.de", "Hensche.de" usw.; einen habe ich weiter oben genannt, zwar keine Rechtsanwalt-Seite, aber da ist es am deutlichsten: https://www.xing.com/communities/posts/entgeltfortzahlung-bei-persoenlicher-verhinderung-ss-616-bgb-1004764346

In der Tat kann ich bei den regelmäßig falschen Antworten zu diesem Thema (typisch: "Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Sonderurlaub!") nicht davon ausgehen, dass die Möglichkeit der Abdingbarkeit von BGB § 616 allgemein bekannt ist.

Alles klar jetzt??

Am Tag seiner eigenen Hochzeit hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub.

Auch für den Tag vor der Hochzeit hat der Arbeitgeber eine etwaige Arbeitseinteilung so rechtzeitig vorzunehmen, dass der Arbeitnehmer nicht befürchten muss, seine eigene Hochzeit zu versäumen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2010, Az.: 3 Sa 265/10).

Quelle: http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/sonderurlaub.html

Familiengerd  16.11.2015, 20:52

So pauschal ist das falsch!

Anspruch gibt es nur aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelung oder aufgrund der Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", sofern die Anwendung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde (was leider erlaubt ist)!

Der von Dir genannte Link setzt aber voraus, dass BGB § 616 überhaupt anwendbar ist!

Also ich würde das meinem Chef klipp und klar sagen, dass ich an dem Tag (+ Flitterwochen) nicht komme. Ich hätte es an deiner Stelle nur früher gemacht, aber das ist jetzt  ja nicht mehr relevant.

Zum Glück gibt es bei uns auf der Arbeit Verständnis für sowas, ansonsten wäre ich schon lange weg.