Krankschreiben nach eigener Kündigung. Wer kommt für die Leistung des Arbeitnehmers auf?

8 Antworten

Einen Tipp zum Betrug bekommst Du von mir nicht, ich kann Dir aber die Rechtslage erklären.

Wenn Du einen Arzt findest, der Dich vier Wochen arbeitsunfähig schreibt, obwohl Du arbeiten könntest, müsste der AG Dir die vier Wochen Entgelt bezahlen.

Hat der AG allerdings Zweifel, dass Du wirklich arbeitsunfähig bist, kann er sich an die Krankenkasse wenden die evtl. den MdK einschaltet. Kann man Dir Betrug nachweisen, bekommst Du eine fristlose Kündigung und das ALG wird gesperrt. Außerdem wird sich das auch auf Dein Arbeitszeugnis auswirken.

Wenn Du schon selbst kündigst, verabschiede Dich doch mit Anstand und betrüge nicht Deinen Arbeitgeber und die Allgemeinheit. Zudem musst Du den Arzt anlügen und lässt Deine Arbeitskollegen im Stich.

Hast du denn einen Arzt, der dich mal eben für 4 Wochen krankschreibt? 

Der AG kann dich zum Medizinischen Dienst schicken, wenn du so offensichtlich krank feierst. Da sind Zweifel ja wirklich angebracht.

.... welche Leistung sollte ein AN haben? ALG 1 wird doch gesperrt, oder übersehe ich etwas?

Wenn du schon vorher hier anfragst, ob du dich "krankschreiben" lassen sollst, ist das ganz eindeutig Sozialbetrug.

Hoffentlich wird dir dein Arbeitgeber einen Termin beim medizinischen Dienst besorgen.

Wenn Du nichts hast, wird Dich in der regel kein Arzt krank schreiben.

Der Arbeitgeber könnte auch die Krankenkasse bitten Dich beim medizinischen Dienst untersuchen zu lassen.

Lese mal hier den Link durch,besonders die Stelle, wenn man nicht krank ist:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankschreibung-nach-eigener-Kuendigung--f68129.html