Kündigungsschreiben mit 4 Wochen Kündigungsfrist

4 Antworten

Beträgt Deine Kündigungsfrist in der Probezeit 4 Wochen? Wenn ja, muss Deine Kündigung am 31.1. beim Arbeitgeber sein, da am 1. Februar die 4-Wochen-Frist anfängt zu laufen. Gekündigt wird zum 28.2.13, dem letzten Arbeitstag.

Schau aber noch einmal in den Arbeitsvertrag, was die Kündigungsfrist in der Probezeit betrifft. Wenn Du am 31.1. zum 28.2. kündigst und die Frist in der Probezeit auf zwei Wochen verkürzt ist, kann sonst Dein AG Dir noch zu einem früheren Termin kündigen als Du möchtest

Das letzte Datum. Also in vier Wochen. Du kannst z. Bsp. sowas schreiben wie "unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündige ich zum 28.02.2013".

Du kündigst zum 28.02. und es gibt kein Aufhebungsdatum sondern das Arbeitsverhältnis endet, ist ja schließlich kein Aufhebungsvertrag.

Das Datum deines letzten Arbeitstages. Du kündigst doch zum, nicht am.