Kündigung kommt beim Arbeitgeber zu spät an?
Hallo,
angenommen ich kündige zum 14. eines Monats. Das Kündigungsschreiben schreibe ich am letzten Tag des letzten Monats.
Die Kündigung kommt wegen Feiertagen erst am 3. beim Arbeitgeber an. Dieser öffnet den Brief und sieht aber im Kündigungschreiben den letzten Tag des letzten Monats.
Gilt die Kündigung ab dem Tag an dem sie geschrieben wurde oder ab dem Datum ab dem der Arbeitgeber das Schreiben erhält?
Vielen dank im voraus.
5 Antworten
Die Kündigungsfrist beginnt immer einen Tag nachdem sie eingegangen ist an zu laufen.
Es interessiert niemanden ob der Brief z.B. wegen Feiertagen, weil die Post länger gebraucht hat oder ein weil Einschreiben mit Rückschein nicht abgeholt wurde nicht fristgerecht eingegangen ist.
Der Absender ist selbst verantwortlich dass er solche Dinge mit einkalkuliert. Wann die Kündigung geschrieben, bei der Post abgegeben oder in den Postkasten geworfen wurde, spielt keine Rolle.
Erst wenn die Kündigung zugegangen ist, ist für die Kündigungsfrist maßgebend.
Ein Feiertag kommt nicht plötzlich, der steht schon das ganze Jahr im Kalender.
Somit musst Du immer mindestens 2-3 Tage mehr einrechnen, damit ein Brief fristgerecht ankommen kann.
Wenn der Arbeitgeber die Kündigung erhält. Zudem kommen noch 2 Tage, wo er die Post nicht lesen muss.
Kommt an ob du gerade eine Ausbildung machst und noch viel andere Sachen
Und wielange du da schon arbeitest
Ich befinde mich noch in der Probezeit und bin Festangestellt.
jederzeit fristlos kündigen
Das ist falsch bzw. gilt in Deutschland nur in der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses!
In der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses sind selbstverständlich die gesetzlichen, arbeitsvertraglcihen eventuell längeren oder tarifvertraglich eventuell auch kürzeren Fristen einzuhalten!
Die Dauer des Verhältnisses ist bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer bedeutungslos, wenn vertraglich nichts Anderes vereinbart wurde.
Jaa, danke, hatte mich verlesen, bin von einer Ausbildung ausgegangen
Das Erhaltdatum zählt.
Achso, na dann kannst du doch jederzeit fristlos kündigen