Kann Kindesvater die Staatsbürgerschaft ändern ohne meine Zustimmung?

3 Antworten

Wenn ein Kind mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip sowohl die ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils, als auch die deutsche Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils übernimmt, besitzt es mehrere Staatsangehörigkeiten. Dies nennt sich “Mehrstaatigkeit” bzw. “doppelte Staatsbürgerschaft”.

Kinder, die auf dem beschriebenen Weg die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen, müssen sich nach Erreichen der Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das heißt, das Optionsmodell, welches nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine der Staatsangehörigkeiten verlangt, gilt nicht für diese Kinder. Somit können sie ihre doppelte Staatsangehörigkeit behalten und besitzen die Rechte und Pflichten der Staaten, denen sie angehören.

Wenn ein Kind durch das Geburtsortsprinzip die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat und gemäß des Abstammungsprinzips auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, gilt das Optionsmodell. Das bedeutet, das Kind muss sich nach dem  mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine der Staatsbürgerschaften entscheiden. Die bis dahin behaltene doppelte Staatsbürgerschaft geht mit dieser Entscheidung verloren.

Hat das Kind sich bis zum 23. Lebensjahr noch nicht für eine Staatsangehörigkeit entschieden, oder erklärt es, dass es die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte, so verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Möchte es hingegen die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ist es verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen.

Es gibt eine Ausnahmeregelung, durch die die doppelte Staatsbürgerschaft behalten werden kann: Wenn die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder unzumutbar ist, muss spätestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden. In diesem Fall kann Mehrstaatigkeit hingenommen werden.

weitere Informationen findest du hier:

http://www.einbuergerungstest.biz/einbuergerung-allgemein/doppelte-staatsbuergerschaft

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

arsual 
Fragesteller
 08.04.2016, 18:25

Danke dir. Allerdings hat das Kind von Geburt an nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Vater hat jetzt aber din grandiose Idee, dem Kind auch die griechische Staatsbürgerschaft verschaffen zu wollen. Allerdings ohne meine Zustimmung.  Nun wollte ich wissen, ob dies für ihn möglich ist oder ob ich mich dagegen wehren kann...

ProfDrPrivDoz  08.04.2016, 18:38
@arsual

Das steht doch auch in der Antwort.... Wenn es nach dem Abstammungsprinzip gehandhabt wurde dann besitzt es beide Staatsbürgerschaften und muss sich nach erreichen der Volljährigkeit nicht nochmal entscheiden.

Wenn es nach dem Geburtsortprinzip gehandhabt wurde dann muss es sich nach Volljährigkeit entscheiden.

Fakt ist nunmal dass das Kind die deutsche Staatbürgerschaft hat, aber auch die griechische. Der Vater kann nun einen griechischen Reisepass beantragen. Auch wenn im deutschen Personalausweis bei Staatsangehörigkeit nur ´deutsch´steht, kann der Ausweisinhaber auch andere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Die Frage ist eher ob du deine Zustimmung zur Beantragung eines griechischen Reisepasses geben musst, nicht nach der Staatsbürgerschaft.

Dazu ein Auszug von folgender Seite

http://www.europa-links.eu/allgemein/staatsangehorigkeit-und-einburgerung-in-der-eu-3289/

´´Nach dem Geburtsortprinzip erhalten die Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn mindestens ein Elternteil von Ihnen sich seit mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält und seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat.

Es ist zwar möglich, dass Kinder zunächst die Staatsangehörigkeit der Eltern behalten, dem Abstammungsprinzip nach, sie müssen sich aber zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr für die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit entscheiden («Optionspflicht»). Eine Doppel- oder Mehrstaatigkeit ist generell ausgeschlossen, obwohl Unionsbürger_innen besondere Rechte haben, die es ermöglichen, andere Staatsangehörigkeiten zu behalten.

Die griechische Staatsangehörigkeit basiert auf dem Abstammungsprinzip. Das bedeutet, dass nur Kinder von griechischen Eltern die Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten. Für andere besteht zwar die Möglichkeit, aber kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist ein insgesamt zehnjähriger Aufenthalt in Griechenland. Ferner müssen Bewerber_innen nachweisen, dass sie nicht vorbestraft sind. Mit 1.500 Euro ist die Gebühr für die Einbürgerung überdurchschnittlich hoch. Die Entscheidungen über Einbürgerungen liegen im Ermessen der griechischen Behörden. Ablehnungen müssen nicht begründet werden. Die Zahl der Eingebürgerten in Griechenland ist im Vergleich zu anderen EU-Staaten relativ niedrig.´´

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

arsual 
Fragesteller
 08.04.2016, 18:51

Auch wenn ich sicher nerve...aber da der Vater bei Geburt des Kindes nur die deutsche Staatsbürgerschaft hatte ist mir schleierhaft, warum das Kind nun nach dem Abstammungsprinzip auch Grieche werden könnte. Der Vater wohnt auch in Deutschland,hat selbst nie in Griechenland gewohnt. Über komische Umwege hat er nun aber angeblich auch einen griechischen Pass und will nun dem Kind auch einen griechischen Pass besorgen. 

ProfDrPrivDoz  08.04.2016, 19:01
@arsual

aber da steht´s doch Schwarz auf Weiß. Wenn der Kindesvater kein Grieche war bzw ist kann das Kind auch keines sein, bzw. werden. Sie sagen nun das der Vater auf komischen Umwegen an die Papiere gelangt sei.... da brauchen Sie ja auch keine Zustimmung geben... ist ja dann eh Illegal... fakt ist aber auch dass das Kind deutsch ist und bleibt. Die Staatsbürgerschaft wird nicht entzogen. Von anderen kann Sie auch nicht geändert werden Sie steht in der Regel nach vorgegeben Richtlinien mit der Geburt fest.

Die evtl. Konflikte die Sie haben auf diese Weise auszutragen ist der schlechteste Weg. Ihre Antworte habe ich nach bestem Wissen und Gewissen bereits gepostet.

arsual 
Fragesteller
 08.04.2016, 19:04
@ProfDrPrivDoz

Ok. Vielen Dank. Mit dem Wissen das nur zählt,  welche Umstände zum Zeitpunkt der Geburt herrschten, verstehe ich die vorangegangenen Texte auch besser.

ProfDrPrivDoz  08.04.2016, 19:07
@arsual

ich habe etwas ausführlich formuliert, zugegeben.

Nein, kann er nicht. Ruf aber mal auf dem Ausländeramt an und frag noch mal nach.

ProfDrPrivDoz  08.04.2016, 18:55

warum auf dem Ausländeramt? Einwohnermeldeamt und bürger büro tun´s auch...

natürlich kann er das. es beinhaltet das recht des landes wo der vater herkommt. er registriert dort das kind als seines und das kind bekommt griechische staatsbürgerschaft und pass von griechenland. dazu benötigt er nicht die zustimmung deinerseits.

das kind ist also nicht deutscher, sondern deutscher und griechischer staatsbürger. soll  seine vorteile haben und wozu machst du dir darüber gedanken?

ProfDrPrivDoz  16.04.2016, 21:10

Erschreckend wie selbsverständlich du hier gefährliches Halbwissen unter die Leute bringst...

http://www.urbia.de/archiv/forum/th-4350605/kindesvater-beantrag-italienischen-personalausweis-fuer-sich-aber.html

Das ist ein ähnlicher Fall. Auch hier wird von der Mutter des minderjährigen Kindes die Einverständnis vorab verlangt. Die Legitimation erfolgt über Antragsschreiben und Ausweiskopie. 

Das es also wie von dir beschrieben, nicht der mütterlichen Einverständnis bedarf einen Kinderausweis zu beantragen bezweifele ich daher zurecht sehr.

haufenzeugs  17.04.2016, 13:04
@ProfDrPrivDoz

es ist erschreckend wie selbstverständlich du quark schreibst. troll woanders wetier. er benötigt keine legitimation der mutter für dinge seines heimatlandes. ich brauchte das auch nicht.

sie braucht ja auch nicht sein einverständnis um einen kinderausweis oder einen pass zu beantragen, dass sind dinge der alleinigen alltagssorge. was du bezweifelst oder nicht interessiert niemanden. es ist ein fakt und wenn ich pässe in deutschland beantragen möchte als betreuender elternteil, dann brauch ich keine unterschrift oder einverständnis des umgangselternteils. so stehts in der verwaltungsvorschrift des passgesetzes.