Darf der Vermieter Katzen verbieten?

11 Antworten

Katzen sind keine Kleintiere. Insofern brauchst du eine Kleintierklausel im Mietvertrag nicht zu suchen.

Der Vermieter darf die Zustimmung zur Haltung einer Katze aber grundsätzlich nur dann verweigern, wenn dadurch Beeinträchtigungen an der Wohnung oder Störungen des Hausfriedens zu befürchten sind. Dafür braucht es aber konkrete Anhaltspunkte. Eine unbestimmte Befürchtung, dass die Katze die Wohnung irgendwie beschädigen könnte, reicht als Verbotsgrund nicht aus. Zumindest nicht, wenn der Mieter eine Katzenhaftpflichtversicherung abschließt.

TaErAlSahfer  16.06.2016, 17:04

Und nicht jede Katze zerstört alles. Gibt ja auch durchaus charakterlich ruhige Katzenrassen.

Bambi201264  16.06.2016, 17:09
@TaErAlSahfer

Äh...die meisten Katzen zerstören gar nichts. Man besorgt ihnen einen Kratzbaum, dann nehmen sie den auch.

Nur Minimiezies, also neugeborene, müssen das erstmal lernen, und in der Zeit nagen sie vieles an und zerkratzen auch einiges... :)

Bambi201264  16.06.2016, 17:06

Insbesondere darf der Vermieter die Haltung von übermässig vielen Katzen (mehr als drei oder so) in einer Mietwohnung verbieten.

Aber so viele Miezies möchte man ja auch wieder nicht. Zwei reichen eigentlich.

Ich liebe Miezies :)

Leider nur mir seinen Einverständnis darfst du eine Katze halten!

Ich würde nochmals mit ihm reden, das du eine Versicherung abschließt wenn sie etwas kaputt macht !

Naja ein generelles Katzenverbot dürfte er ohne Grund nicht aussprechen. Aber nein sie zählen an sich nicht als Kleintiere.

Ich habe ein halbes Jahr nach einer bezahlbaren Wohnung für meinen Hund, meine Katzen und mich gesucht. Irgendwann hat es dann geklappt, nachdem schon alle Makler lächelnd abgewunken hatten. In meinem Mietvertrag ist die Tierhaltung erlaubt.

Mein Nachbar, der vor etwa 3 Monaten eingezogen ist, hat allerdings extra mitgeteilt bekommen (ich habe keine Ahnung, ob das nur mündlich oder schriftlich war), Tierhaltung sei nicht erlaubt. Du siehst also, es werden durchaus Unterschiede in einem Haus gemacht, weshalb auch immer. Ich mußte mich auch verpflichten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (die hatte ich schon unabhängig vom Umzug vorher), ich könnte mir aber denken, daß die nicht allein wegen der Tiere notwendig war.

Ega, was die Gerichte sagen, willst Du wirklich Geld und Nerven investieren, um die Tierhaltung durchzusetzen? Für mich wäre es ohne meine Tiere nicht gegangen, aber Du hast ja noch keines. Der Ärger mit Deinem Hauseigentümer wäre in jedem Fall vorprogrammiert, und wenn er Euch nicht wegen der Katze kündigt, findet er einen anderen Grund.  Vielleicht stellst Du die Anschaffung bis zum nächsten Umzug zurück? LG

Naiver  16.06.2016, 18:17

Ja, Negreira, diese Abwägung ist sehr klug! Wenn Vermieter auch juristisch nicht immer sicher stehen, als Nervtöter sind sie grässlich!

Negreira  16.06.2016, 18:23
@Naiver

@ Naiver: Dankeschön! Ich hatte bisher gottseidank nicht das "Vergnügen" so einen Vermieter zu haben, kenne aber Durch mein Tierheim genügend davon, schließlich haben viele Leute ihre Tiere bei uns deretwegen abgeben müssen.

Ich denke, daß man bei solchen Unstimmigkeiten immer am kürzeren Hebel sitzt. Hat man so einen unnötigen Streß zu Hause, sind andere Probleme vorprogrammiert, man fühlt sich nicht mehr wohl, und letztendlich müssen die Tiere es ausbaden. Da hier noch keins vorhanden ist, kann man dies ja umgehen. Ich gehe sicher keinem Streit meiner Tiere wegen aus dem Weg, dann würde ich eher eine andere Wohnung suchen. LG

Wenn das im Mietvertrag steht, den ihr mit eurer Unterschrift angenommen habt, dann ja.