Vermieter nach Katzen Erlaubnis fragen, darf der Vermieter Katzen in einer Mietwohnung verbieten?

7 Antworten

im Mietvertrag steht das man sich katzen oder hunde nur mit Erlaubnis des vermieters holen darf

So ein Erlaubnisvorbehalt ist absolut zulässig.

soll ich ihn vielleicht lieber anrufen?

Du kannst persönlich mit ihm sprechen oder du kannst ihn schriftlich um Erlaubnis fragen. Bitte ihn, dir seine Entscheidung auf jeden Fall schriftlich mitzuteilen - wenn er nach dem Warum fragt, sag ihm einfach, dass ja auch der Mietvertrag schriftlich ist.

Allerdings solltest du keinesfalls vor der Erlaubnis eine Katze anschaffen, denn mit einer plausiblen Begründung darf der Vermieter das auch ablehnen.

Soweit Sie ihn nicht persönlich antreffen, sollten Sie ihn anrufen und um die Erlaubnis zur Katzenhaltung bitten.

Erwischen Sie ihn aus telefonisch nicht, bleibt der schriftliche Weg.

DerHans  20.03.2018, 20:21

Das sollte man sich schriftlich geben lassen. Wie will man denn ein Telefonat BEWEISEN?

Ja, fragen Sie beim Vermieter nach. Entweder in mündlicher oder schriftlicher Form. Die schriftliche Form ist eigentlich zu bevorzugen, ebenfalls eine schriftliche Erlaubnis.

..Sie dürfen sich aber nicht einfach eine Katze holen und halten, egal was der Vermieter sagt.

...Begründet der hinreichend, dass das Tier andere Mieter im Haus stört oder beeinträchtigt, bzw. ihm selbst (wohnt er mit im Haus) oder seine Familie, und er deswegen die Hunde- oder Katzenhaltung verbietet, sollten Sie sich besser auch daran halten.

Katzen (Haustiere allgemein) können im Mietvertrag nicht pauschal verboten werden. Der BGH urteilte es ist unzulässig.

Es empfiehlt sich aber ein Gespräch mit schriftlicher Vereinbarung

Quelle z.B. https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/tierhaltung/53-tierhaltung-hamster-hund-katze.html

DarthMario72  20.03.2018, 07:59
Katzen (Haustiere allgemein) können im Mietvertrag nicht pauschal verboten werden. Der BGH urteilte es ist unzulässig.

Ein Erlaubnisvorbehalt für Hunde und Katzen ist aber zulässig - so wie das wohl beim Fragesteller der Fall ist.

Für Katzen und Hunde gilt der Passus, dass die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss. Diese zählen nicht als "Kleintiere".

Setzt du dich darüber hinweg, riskierst du deine Kündigung.