Vermieterin verweigert Erlaubnis zur Haltung einer Katze aus reiner Willkür?

7 Antworten

Katzen sind keine Kleintiere, das grundsätzlich. Ihre Haltung kann von der Zustimmung abhängen, die kann/darf aber in der Regel nicht verweigert werden. Wenn doch, bedarf es einer konkreten, sachlichen und nachvollziehbaren Begründung. Dass es beim VormieterProbleme gab, reicht nicht aus, dir die Haltung nicht zu gestatten.

Allerdings wusste sie auf einmal nichts mehr von dieser Vereinbarung und behauptet stattdessen, dass die Haltung von Katzen grundsätzlich in ihrer Wohnung verboten sei

Genau dies ist aber nicht möglich. Haustiere dürfen nicht generell verboten werden, sondern nur im Einzelfall mit nachvollziehbarer Begründung. Da kennt sich die Vermieterin nicht mit der aktuellen Gesetzeslage aus. Natürlich braucht ihr ihre Zustimmung, die darf sie aber eben nur aus gutem Grund verweigern.

JMJreboot  16.12.2021, 20:21

Generell wäre so ein Verbot der Katze möglich sofern es ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten wurde. Also keine allgemeines Tierverbot sondern wie von dir angemerkt explizit auf Katzen bezogen.

Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit wie sie das argumentieren möchte zumal Katzen bei Urteilen oftmals schon den sogenannten Kleintieren zugeordnet wurden.

Ihre Erfahrungen mit der Vormieterin sind völlig irrelevant ebenso ihre persönliche Meinung dazu.

Die Katze darf in die Wohnung und fertig.

Calim8  16.12.2021, 23:16

Das stimmt leider so nicht ganz. Wenn im Mietvertrag drin stehen würde, Tierhaltung wäre verboten, dann wäre das nichtig. Es gibt leider keine eindeutige Rechtsprechung bei dem Thema. Nur eben, dass dieser genannte Passus "Tierhaltung ist verboten" eben nichtig ist.

albatros  17.12.2021, 01:39
Haustiere dürfen nicht generell verboten werden,

Steht auch nicht so im MV, die Klausel ist korrekt. Nur bei der Umsetzung macht die V. plötzlich einen Rückzieher.

Zakalwe  17.12.2021, 06:52
@albatros

Ja, es steht nicht so im Mietvertrag, aber mündlich hat sie es ja verboten ohne ausreichende Begründung.

habt ihr einen Zeugen für all die Zusagen? oder hat sie das nur zun euch beiden gesagt?

geht mal zum Mieterbund /Mieterverein und laßt euch von denen beraten und ggf auch vertreten

viel Glück

p.s. EUCH ISTB SCHON KLAR:

dass Ihr ggf den gesamten Bodenbelag entfernen und erneuern müßt, wenn die Miezen NICHT aufs Kistchen gehen,

ist euch klar, dass die Türzargen/Türen/Einbauschränke usw usw usw ggf erneuert werden müssen, wenn sie diese zerkratzen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ladyvamp1601 
Fragesteller
 17.12.2021, 13:04

Wir sind ja nicht erst seit heute auf der Welt, natürlich sind wir uns bewusst, dass Katzen Spuren hinterlassen. Wir haben allerdings auch nicht umsonst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und Kratzspuren am Boden zählen zu den normalen Gebrauchsspuren, die auch durch das Schieben von Stühlen entstehen können. Ich habe mich bereits über alles informiert, sonst würde ich ja nicht so ein großes Ding draus machen :)

ladyvamp1601 
Fragesteller
 17.12.2021, 13:06

Wenn man sich zudem mit Katzen auseinandersetzt und genügend Kratzmöglichkeiten zur Verfügung stellt und die Katzen genug beschäftigt sollten große Schäden nicht entstehen. Wir sind wie gesagt die ganze Zeit zu Hause wegen Corona und können uns genug damit auseinandersetzen

Du schreibst, dass du eine reine Wohnungskatze halten möchtest. In der Schweiz ist es nicht erlaubt, eine Katze einzeln in der Wohnung zu halten und kein Tierheim/Züchter wird sie dir einzeln geben, wenn er erfährt, dass es keine zweite in deinem Haushalt gibt.

Damit du keine weiteren Probleme mit deiner Vermieterin bekommst, musst du von Anfang an die Erlaubnis für zwei Katzen haben.

Wieso hast du dir nicht vor der Unterzeichnung des Mietvertrages schriftlich geben lassen, dass du zwei Katzen halten darfst? Die Klausel im Mietvertrag hätte mich stutzig gemacht.

Also ich habe mich noch weiter durch das Internet gelesen, da es keine festen Gesetze dafür gibt.

Falls jemand den selben Mietvertragsparagraph hat wie wir...ich habe das Ganze jetzt so verstanden:

Da hierbei nur von "Tieren" allgemein gesprochen wird, deren Haltung eine Zustimmung vom Vermieter benötigen, kann unsere Vermieterin dies nicht einfach auf Katzen beziehen. Nur wenn besagt worden wäre, dass "Katzen" eine Zustimmung des Vermieters benötigen wäre ihr Verbot rechtswidrig.

Denn im anschließenden Satz heißt es, dass Kleintiere generell keine Zustimmung benötigen. Katzen gelten hierbei als Kleintiere, da sie vorher nicht ausdrücklich erwähnt wurden und es auch so bundesweit gerichtlich in den meisten Fällen beschlossen wurde.

Falls jemand Einwände gegen meine Erklärung hat kann er diese gerne äußern. Das ist ein sehr schwieriges Thema...