2 Katzen in Mietwohnung?

5 Antworten

Auch haben wir schon mal kurz nachdem der Müll abgeholt wurde 3 neue Mülltüten in den Mülleimer geschmissen,

Ist ja auch unerhört! Das wurde gerade geleert und ihr werft einfach wieder Müll in die schönen leeren Tonnen.

Katzenhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters, die dieser nur begründet ablehen darf. Nun hat er er vielleicht nicht ausreichend begründet, das erlaubt dir aber nicht dir jetzt einfach so zwei Katzen anzuschaffen. Wenn du das nämlich machst, wird der Vermieter dich abmahnen und fordern die Katzen wieder abzuschaffen. Tust du dies dann nicht, folgt die fristlose Kündigung. Dann ist es auch unerheblich, ob er das Katzenverbot plausibel begründen kann oder nicht, denn du hast damit gegen den Vertrag verstoßen.

Du hast die Möglichkeit auf Zustimmung zu klagen. Lass dir aber die Ablehnung des Vermieters schriftlich geben, sonst kann er noch sagen, du hättest gar nicht erst nachgefragt. Bedenke aber, dass so eine Klage das Mietverhältnis nicht besser macht. Bei der nächsten Mängelmeldung wird der Vermieter sich verdammt viel Zeit lassen. Oder er wird hundert Gründe finden, warum die Katzen stören würden.

Ihr bewohnt in dem Haus eine 82 m²-Wohnung. Im gleichen Haus wohnt
auch noch der Vermieter mit seiner Frau und noch eine weitere
Mietpartei.

Ihr bewohnt in dem Haus eine 82 m²-Wohnung. Im gleichen Haus wohnt
auch noch der Vermieter mit seiner Frau und noch eine weitere
Mietpartei.

Glaubst Du, ihr werdet in Zukunft mit den Katzen glücklich in dem Haus wohnen? Die Vermieter werden alles unternehmen, um entweder die Katzen oder Euch samt Katzen aus dem Haus zu bekommen.

Wenn schon wegen Treppenhausstrom gegeizt wird, Euch vorgeschrieben wird, wann ihr zu putzen habt und ab wann ihr eine gerade geleerte Mülltonne wieder benutzen dürft. In dem Haus niemals!

Abgesehen davon, dass ich als Vermieter ebenfalls mehrfach "gebranntes Kind" bin, was Katzenhaltung in der Wohnung anbelangt, werdet ihr nur glücklich, wenn ihr Euch eine andere Wohnung sucht, wo die Haltung erlaubt ist oder direkt ein Haus zur Miete. Reihenhäuser in der Größe zwischen 80 - 100 m² (oder etwas mehr) gibt es immer wieder und sie müssen am Ende nicht unbedingt teurer sein, als eine Etagenwohnung dieser Größe. Meist ist ein wenig Garten dabei, was bei Tierhaltung auch immer von Vorteil ist und man hat Ruhe vor Mitmietern und auch ein Vermieter hat nur mehr wenige Gründe, um eine Tierhaltung, insbesondere Katzen, zu verbieten.

Richtigerweise bedarf die Haltung von Katzen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die darf er mit nachvollziehbaren Gründen auch verweigern.

Seine Erklärung, wegen Zusagen an die übrigen (tierhaarallergischen) Mieter, keine Katzen oder Hunde im Haus zu erlauben, aus Erfahrungen über vorhergehender Mieterbeschwerden heraus oder konkret erwartbaren Beschädigungen eurer neu renovierten Mietsache dies abzulehnen, wären da durchaus substantiiert (Katzen fahren nun mal ihre Krallen auf dem nagelneuen Bodenbelag aus, wenn sie um die Ecke rennen, ohne das man das durch Erziehung oder Zureden verhindern kann!)

Sie wäre selbst dann lediglich widerrruflich erteilt, meint, bei den ersten Beschwerden hättet ihr die Tiere wieder abzugeben. 

Eine ungefragte Haltung berechtigt den VM zu unverzüglichem Abschaffungsverlagen und widrigenfalls zu eurer fristlosen Kündigung - welche Halter verantwortet das den unschuldigen Tieren gegenüber?

Nur am Rande: Wer auf Kosten der Mietergemeinschaft meint, unnötig Treppenhauslicht verbrauchen zu dürfen sollte sich nicht wundern, wenn bei der herbeizuführenden "Abwägung der widerstreitenden Interessen" durch den VM die Abstimmung der 'Geschädigten' gegen einen erfolgt. Selbst wenn sie gegen niedliche Stubentiger eigentlich nichts einzuwenden hätten, euch gestatten sie sie dann eben nicht.

G imager761

Ja, ich denke schon dass er euch das unter den gegebenen Umständen verbieten kann - wenn ihr euch schon jetzt nicht an hausinterne Regelungen haltet, wird das wohl kaum besser, wenn ihr auch noch Katzen haltet.
Diese Begründung finde ich durchaus legitim.

Schlimmstenfalls landet bei Zuwiderhandlung eben eine Kündigung in eurem Briefkasten.

Abholzer 
Fragesteller
 03.11.2016, 20:00

Aber was sind das denn für Hausinterne Regelungen, wir sollen das Treppenhaus im hellen machen um Strom zu sparen, es sind überall Energiesparlampe verbaut, was ein Schwachsinn.

DieKatzeMitHut  03.11.2016, 20:01
@Abholzer

Wenn es aber nunmal einen festen Tag für die Hausflurreinigung gibt (und den Samstag könnte man dabei auch wegen dem Sonntag als Ruhetag befürworten), ist das eben so.

Solange da nichts gewichtiges gegen spricht, solltet ihr euch daran halten. Jetzt gerade merkt ihr ja, dass soetwas irgendwann auf euch zurück fällt..

Abholzer 
Fragesteller
 03.11.2016, 20:36
@DieKatzeMitHut

Ja das mag wohl alles sein, nur haben wir a) gar nicht die Zeit an jedem Samstag das Treppenhaus zu machen und b) glaube ich nicht das man uns einen Wochentag festlegen darf, geschweige denn eine Uhrzeit.

Hat auch was mit Prinzip zu tun, ich lasse mir nicht alles gefallen, ich zahle pünktlich meine Miete und wir sind angenehme Mieter die nur ganz selten Besuch haben, ordentlich sind und keinen Dreck machen.

Unsere Vermieter versuchen uns in aller Art und Weise einzuschränken, sei es das Verbieten vom abstellen von einem Fahrrad mit der Begründung wir bräuchten es so selten das wir es ja auch woanders lagern könnten, bis hin zu der nicht Einhaltung von mündlichen Absprachen bei Mietbeginn.

Unser Vermieter ist ein Typischer den ganzen Tag aus dem Fenster gucker, ist in Frührente und kann sich mit der Rolle des Hauswartes nicht identifizieren.

Er weiß ganz genau wann und um welche Uhrzeit an unserem Haus wer spazieren geht.

Das ist schon gruselig.

DieKatzeMitHut  03.11.2016, 20:42
@Abholzer

Und, was willst du mir nun damit sagen?

Ändert doch nichts am Sachverhalt. Und so angenehm seid ihr als Mieter für eben diesen Vermieter ja anscheinend nicht. Durch die Anschaffung von Katzen obwohl sich explizit dagegen ausgesprochen werden, macht ihr euch da nicht beliebter.

imager761  03.11.2016, 21:05
@Abholzer

Euren Schwachsinn, mit Allgemeinstrombeleuchtung  das Treppenhaus zu wischen, zahlen die anderen Mieter mit.

Und dabei geht es auch eher um eure Ignoranz und puren Egoismus, nicht um die paar Cent eine in der Höhe vermeidbaren Betriebskostenabrechnung, die man insofern sogar kürzen und euch auferlegt verlangt dürfte.

imager761  03.11.2016, 21:07
@Abholzer

nur haben wir a) gar nicht die Zeit an jedem Samstag das Treppenhaus zu machen

Vermutlich auch nicht, das Katzenklo zu reinigen oder euch um die miauenden Katzen zu kümmern.

Und da fragt ihr, was der VM von eurer Anfrage hält?

TrudiMeier  04.11.2016, 07:22
@Abholzer

sei es das Verbieten vom abstellen von einem Fahrrad mit der Begründung wir bräuchten es so selten das wir es ja auch woanders lagern könnten, bis hin zu der nicht Einhaltung von mündlichen Absprachen bei Mietbeginn.

Das alles hat aber mit deiner Frage nichts zu tun. Aber abgesehen davon hat dein Fahrrad im Treppenhaus nichts zu suchen. Ich gehe mal frech davon aus, dass der Vermieter das Abstellen des Fahrrades im Treppenhaus/Hausflur beanstandet hat, denn das kann er ja tatsächlich beanstanden.  Mündliche Absprachen bei Mietbeginn sind zwar bindend, aber kaum nachweisbar. Insofern lässt man sich Zusagen immer schriftlich geben. Also, welchen Sinn hat es, dies hier anzuführen.

Wir wünschen uns sehnlichst 2 Katzen

Offenkundig haben Sie z.Z. bei Ihrem Vemieter und seiner Schwester keinen Wunsch frei!

Einer weitergehenden Begründung, als den Hinweis auf die im Mietvertag dazu getroffenen Regelung, bedarf es nicht.