Mieter verbietet zwei Hauskatzen ohne triftigen Grund?
Meine Freundin und ich sind vor über einem Jahr in eine 120qm Wohnung gezogen. Laut Mietvertrag dürfen wir Kleintiere halten und Katzen/Hunde nur mit Einverständnis des Vermieters. Nun wollen wir uns 2 Hauskatzn (bereits stubenrein) holen, doch der Vermieter verbietet es. Seine Aussage war folgende: "ich habe Wohnungsbewerber mit Hund und Katze kategorisch abgelehnt und kann für euch keine Ausnahme machen. Es sind ja zwei Wohnungen im Haus"
Ist dies ein zulässiges Argument, um uns die Katzenhaltung zu verbieten?
11 Antworten
Hallo,
er muss einen Grund angeben, was idR aber nicht schwer ist (Allergien, schlechte Erfahrung, teure Tapeten/Boden usw).
Theoretisch kann man damit vor Gericht gehen. Die Frage ist, ob sich das rentiert. Am Ende habt ihr hohe Kosten und einen verärgerten Vermieter. Das Geld und den Stress kann man dann auch in einen Umzug in eine neue Wohnung investieren, wo Hunde und Katzen erlaubt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Vany
Mit "schlechte Erfahrungen" als Grund hat der Vermieter schlechte Chancen zu gewinnen.
Katzen haben Krallen. Das sind die natürlichen Feinde von Wänden, Bodenbelägen, Sockelleisten, Türrahmen und Türen.
Er könnte sich also ggf. auf eine übermäßige Abnutzung der Mietsache berufen.
Er kann aber meiner Meinung nach nicht pauschal damit argumentieren, dass er das nicht will und entsprechende Bewerber zuvor abgewiesen hat. Der Vermieter muss ganz konkrete sachliche Gründe angeben, die gegen die Tierhaltung sprechen.
Hallo,
OB dies ein zulässiges Argument ist - können wir dir leider nicht beantworten, denn es gibt keine Liste mit "zulässigen" und "unzulässigen" Begründungen gegen die Erlaubnis einer Katzenhaltung.
Ihr habt den Vermieter um die Erlaubnis gebeten - er hat abgelehnt und einen Grund genannt.
Ihr könnt diesen nicht akzeptieren - was bleibt nun? Sucht euch einen Anwalt und wenn der Vermieter dann immer noch bei seinem Nein bleibt, dann müsst ihr das vor Gericht ausfechten. Ja, kostet Zeit, kostet Nerven, schafft ein schlechtes Wohnklima - muss man selber überlegen, ob einem dies alles eine Katzenhaltung wert ist. Oder ob man lieber gleich in eine Wohnung umzieht, und sich direkt VOR der Unterzeichnung die erlaubte Katzenhaltung in den Mietvertrag schreiben lässt.
Ich glaube Katzenhaltung kann im Gegensatz zur Hundehaltung generell verboten werden, weil sich Katzenhaare, bzw. deren abgebrochene Spitzen mitsamt des eingetrockneten Speichels, EXTREM lange im ganzen Haus halten und jedem Katzen-Allergiker den Aufenthalt im Haus auf Jahre unmöglich machen; auch in der anderen Wohnung.
Bei uns würde es sich um zwei Nacktkatzen handeln.
Ich glaube Katzenhaltung kann im Gegensatz zur Hundehaltung generell verboten werden,
Nein - für Katzen gilt das gleiche wie für Hunde. Beide bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Tierhaltung darf in Formularmietverträgen nicht generell verboten werden. In Individualmietverträgen jedoch darf Tierhaltung - vom Meerschweinchen bis hin zum Elefanten - generell verboten werden.
Auf solche Mieter freut sich jeder Vermieter.
WAS ab dem Mietvertrag und an der Aussage Deines Vermieters verstehst Du nicht?
Du kannst ja klagen..