AG verlangt Unterschrift zur Teilnahme einer Unterweisung, die nie stattfand. Muss ich unterschreiben?

3 Antworten

Nein, es ist nicht zulässig dass du für etwas nicht stattgefundenes unterschreibst.

Es ist auch nicht zulässig, sowas vom Arbeitnehmer überhaupt zu fordern. Es gibt einen Grund warum solche Unterweisungen stattfinden sollen. Mit diesem Verhalten  macht sich der Arbeitgeber strafbar.

Du kannst deine Unterschrift verweigern, aber das führt idR nur zu Streß am Arbeitsplatz.

Habt ihr in der Firma einen Sicherheitsbeauftragten, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsrat? Dann erst mal an die wenden.

(Falls kein Betriebsrat: Ab 5 Arbeitnehmern kann ein BR gegründet werden)

Ansonsten melde das bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (geht auch anonym telefonisch) und frag mal, ob die den Betrieb kontrollieren wollen.

Nein, mit deiner Unterschrift bescheinigst du ja, dass du eine VERSTÄNDLICHE Unterweisung im jeweiligen Bereich bekommen hast.

Bei einer richtigen Unterweisung bekommst du alles genau erklärt und kannst natürlich auch Fragen stellen.

Problem ist, wenn du Unterschreibst ohne ein Unterweisung bekommen zu haben, kann sich der Betrieb im Falle eines Unfalls, Ausbreitung von Keimen o.ä. darauf berufen, dass du ja hättest wissen müssen was du tust...