Die Mutter meiner Frau will ein Haus in Polen verkaufen, von dem 1/4 ihr gehört. Was soll sie tun?

7 Antworten

Wenn ihr / du mit deiner Schwiegermutter keinen Stress haben willst, dann versucht es doch einfach mal mit "Verzicht" ! Soviel wird das nicht wert sein wenn deine Schwägerin bereits darauf verzichtet hat und es lange leer stand.  Die Anwälte dürften zumindest teuer werden , denn die wollen erstmal den Streitwert ermittelt haben und entsprechend an eurem Streit , mitverdienen!  

filosoferl 
Fragesteller
 05.07.2016, 12:26

Auf ca. 20-25.000 Euro verzichten? Die Schwägerin steht noch immer unter Einfluss der Mutter, die sich um meine Frau wenig kümmerte....Ich finde ganz einfach wenn mir etwas gehört, dann will ich auch wissen was ich dafür bekomme und beim Verkauf dieser noch immer schönen Immobilie mit großen Grundstück dabei sein. Es gibt auch Schwarzverkäufe, wie es auch in Spanien sehr üblich ist...

m01051958  05.07.2016, 18:06
@filosoferl

Du hast doch am wenigsten Anspruch darauf..Es gehört deiner Frau , erbaut von Schwiegereltern .. und am Ende macht ihr die Anwälte satt und dann bleibt sicher nicht mehr viel.Vielleicht erbt ihr aber auch nur Schulden von denen ihr nicht mal was wisst..wäre zumindest nicht das erste mal !   Übrigens wie kommt man auf 1/4 ? Deine Schwiegermutter gehören doch schon mal 50 % von 100%  und die verbleibenden 50% würden jetzt durch 3/3 aufgeteilt ,oder sehe ich das falsch ?

hilflos99  06.07.2016, 07:42
@m01051958

es gibt nichts zu erben da niemand gestorben ist

m01051958  06.07.2016, 09:06
@hilflos99

Wodurch ergeben sich dann Ansprüche ? 

Anwalt nehmen. Aufklären lassen und weitere Schritte mit Anwalt unternehmen

filosoferl 
Fragesteller
 05.07.2016, 11:44

Danke, aber das weiß ich auch, aber als letzte Konsequenz....

Die Mutter kann gar nichts verkaufen, soweit Deine Frau als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen ist.
Sie schuldet in jedem Fall 1/4 des Verkaufspreises, da hilft der Mutter auch kein Anwalt herunter.

Ihr 1/2 kann die Mutter jederzeit verkaufen, falls sie dafür einen Käufer findet.

Es gibt in Polen nichts was es nicht geben kann. Ich habe zwei Fälle in meinem Bekanntenkreis, bei denen bei einem Hausverkauf die Geschwister total leer ausgingen, oder bei einem Erbe auch nichts bekamen. Und das, obwohl  papiermäßig die Lage ganz anders war. Ihr müsst Deiner Schwiegermutter zuvorkommen und schnellstmöglich einen Anwalt in Polen nehmen.

Ich weiß nicht wie es in Polen ist, aber in Deutschland ist es eine Erbengemeinschaft. Man hat einen Anteil an der Erbengemeinschaft und nicht am Haus selber. Man kann daher auch nicht seinen Anteil am Haus separat verkaufen. Wenn es in Polen eine Notarpflicht gibt, müssen alle dem Verkauf zustimmen und den Kaufvertrag unterschreiben. Die Aufteilung des Geldes wird darin auch geregelt. Wenn es zu keiner Einigung kommt, bleibt in Deutschland nur die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Dann wird das Haus geschätzt und versteigert