Sind Unterschriften bei gelben Briefen noch nötig?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Oompa4Loompa,

die "gelben Briefe" sind Zustellungen nach den Vorschriften der §§ 166 ff ZPO.

Es besteht nicht nur keine Unterschriftenpflicht, sondern sie ist bei dieser Zustellungsart von Haus aus nicht vorgesehen. Der Postbote vermerkt auf der Postzustellungsurkunde lediglich Datum, ggf, Uhrzeit und unterschreibt. Dabei hat die persönliche Übergabe Vorrang. Ist der Adressat nicht persönlich erreichbar, so hat der Zusteller eine Ersatzzustellung in bestimmer Reihenfolge vorzunehmen (andere Person, Einlegen in Briefkasten, Niederlegung, Hinterlegung).

Beste Grüße

itasca

Nein, ein Einwurf genügt!

Es gibt beides: Einwurf- und Übergabeeinschreiben