Mietrecht: Vermieter verlangt 2 Unterschriften, Ex-Partner verweigert aber Unterschrift

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn 2 Personen als Mieter im Vertrag stehen können/müssen auch die 2 Personen die Kündigung erklären/unterschreiben.

Alles andere wäre/ist unwirksam.

Mann A hat nur die Möglichkeit Frau B auf Zustimmung zur Kündigung zu verklagen.

Weder theoretisch noch praktisch kann eine Person aus dem Mietvertrag "ausgetragen" werden. Jedenfalls nicht ohne Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen.

Die Kündigung ist nur gültig mit beiden Unterschriften, das ist richtig.

Allerdings darf der zweite Mieter die Unterschrift nicht verweigern, im Notfall müsstest du sie gerichtlich einklagen lassen und dann würde es entsprechend auch Schadensersatz geben.

Bevor auf der Kündigung nicht die zweite Unterschrift ist, gilt der Mietvertrag, und ihr müsst Miete zahlen. Auch wenn du ausgezogen bist.

Auch kann man niemanden aus dem Mietvertrag "austragen".

FordPrefect  16.11.2012, 15:59

Allerdings darf der zweite Mieter die Unterschrift nicht verweigern, im Notfall müsstest du sie gerichtlich einklagen lassen und dann würde es entsprechend auch Schadensersatz geben.

Richtig. Nur dass das bein einem ALG2-Empfänger von vorneherein aussichtslos ist, und Mieter 1 dazu auch noch auf den Prozesskosten sitzen bliebe. Mieter 2 kann ganz legal Insolvenz beantragen und ist nach 7 Jahren schuldenfrei.

Comp4ny 
Fragesteller
 16.11.2012, 16:05
@FordPrefect

Frau B besitzt Wertgegenstände. Darunter ein Samsung Galaxy S3, auch wenn Frau B Harz 4 Empfängerin ist, schützt dieses nicht von Pfändungen.

bwhoch2  16.11.2012, 17:33
@Comp4ny

Entschuldige, aber ein Samsung Galaxy S3 ist kein Wertgegenstand. Ein Wertgegenstand ist ein Gegenstand, der sich verwerten läßt und zwar nicht nur mit ein paar (hundert) Euro, sondern da geht es um mehrere tausend Euro. Eine Rolex-Uhr, Diamanten, Goldschmuck etc.

Zu beachten ist, dass Mann A die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf des Folgemonats rausgeschickt hat, und am 01.11.2012 auch vom Vermieter beantwortet wurde. Rechtzeitig gekündigt, wurde also!

Alles schön, aber irrelevant.

Worauf kann sich Mann A nun dennoch beziehen?

Auf den Mietvertrag - und den haben 2 Mieter unterschrieben. Logischerweise können auch nur beide Mieter kündigen, alles andere ist rechtsunwirksam.

Einfach am 31.01.2013 Ausziehen, auch ohne Genehmigung / Austragung aus dem Mietvertrag?

Das kann er natürlich - nur muss er dann weiter die Miete bezahlen. Ohne Unterschrift der 2. Mieterin ist eine Kündigung nicht möglich.

Wenn die Partner einen gemeinsamen Mietvertrag unterschrieben haben, müssen sie diesen auch beide kündigen.

Der Mann hat theoretisch Forderungen an die Frau, wenn diese ihren Teil der Miete nicht bezahlt - dies ließe sich aber in dem geschilderten Fall nur schwer durchsetzen. Zudem hat dies den Vermieter nicht zu interessieren, seine Forderung besteht gegenüber den Mietern - sie sind also gesamtschuldnerisch haftbar.

Wenn sich die Frau weiterhin weigert, die Kündigung zu unterschreiben, wird es sehr schwierig. Lasse Dich am Besten beim Mieterverein beraten, wie man die Angelegenheit lösen kann.

Der Mann braucht keine Unterschirft von der Frau um zu Kündigen.Er kann zwar nicht alleine den Mietvertrag komplett auflösen, allerdings kann er sich selber aus dem Vertrag entfernen lassen. Dazu braucht er keine Unterschrift der Frau, da er ja volljährig ist und über sich selber frei verfügen kann.

Dann hat halt die Frau das Problem, dass sie allein haftbar für die Wohnung ist. Interessant wäre auch zu wissen, ob die Frau bereits einen anderen eingetragenen Wohnnsitz hat oder nicht?

Mouse1982  16.11.2012, 15:36

Das ist nicht korrekt.

meini77  16.11.2012, 15:37

das stimmt alles nicht.

anitari  16.11.2012, 15:38

allerdings kann er sich selber aus dem Vertrag entfernen lassen.

Aber so was von falsch ...

Balltraeger  16.11.2012, 15:46
@anitari

Jap, ihr habt recht...tut mir leid, war eine Fehlinformation meinerseits.

Nichts für ungut^^

BS3BM  16.11.2012, 15:48
@anitari

Total falsche Antwort von "Balltraeger"! Null Ahnung, aber davon viel!

Balltraeger  16.11.2012, 15:52
@BS3BM

Und das ist natürlich Grund genung mich so blöd anzumachen und von oben herab zu behandeln, nicht wahr?

Mehr als mich entschuldigen kann ich auch nicht und ich weiß, du bist fehlerfrei aber dieses Privileg hat nicht jeder!

solltest mal auf deinen Ton achten.

Grüße

BS3BM  17.11.2012, 11:19
@Balltraeger

Hallo "Balltraeger" empfindlich bist du auch noch! Mein Kommentar - und auch die anderen - soll dich davon abhalten, total falsche Antworten zu Themen zu geben, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast. Aber bestimmt gibt es ein Gebiet auf dem du dich super auskennst, beschränke dich einfach darauf. Du verunsicherst sonst die Fragesteller, denn die sollen Hilfe bekommen und nicht die Dinge hören, die sie einfach gerne hören wollen, aber rechtlich nicht haltbar sind.

Balltraeger  18.11.2012, 20:05
@BS3BM

Empfindlich bin ich nur deshalb, weil dein Kommetar völlig überflüssig war, denn (ich nehm an lesen kannst du) ich habe mich bereits entschuldigt und meinen Fehler eingeräumt und dann kommt so ein Herr "Oberwichtig" und schreibt direkt unter meinem Fehlereingeständinss, dass meine Antwort falsch ist.

Es ging dir also nicht um den von dir genannten Grund sondern du wolltest einfach jemand anderem sein Fehler unter die Nase reiben, denn was für ein Sinn hat es sonst sowas zu schreiben, wenn ich doch bereits eingesehen habe, dass meine Antwort falsch war und ich mich dafür entschuldigt habe, hm?

Das ist der Grund, weshalb ich "empfindlich" dir gegenüber bin!

Grüße

albatros  16.11.2012, 18:40

Das ist total falsch!

albatros  16.11.2012, 18:41
@albatros

Falscher noch als falsch (am falschesten wäre wohl die weitere Steigerung).

Balltraeger  17.11.2012, 07:58
@albatros

Du lustiges Kerlchen ;D