Sparbuch für Finanzamt einsehbar? Freistellungsauftrag?

Hallo,

meine Oma hat im Jahr 1996 ein Sparbuch für mich angelegt, wo ca 150€ drauf liegen. Ich habe gelesen dass 2003 ein Gesetz verabschiedet wurde, wonach es den Finanzämtern leichter fallen soll, Daten der Steuerzahler einzusehen (Namen plus Konten). Gilt das nur für Sparbücher die ab 2003 aktiviert oder aufgelöst wurden oder auch rückwirkend. Ich habe dieses Sparbuch eigentlich nie benutzt außer dass ich 2015 eine größere Summer auf mein Konto umgebucht hab, aber die 150€ hab ich bis heute ganz vergessen bzw. dachte ich dass ich damals alles umgebucht hab. An sich muss ich glaub ich keine Steuern abführen (ich hab nur 2015 mal 2 Monaten knapp überm Minijob gearbeitet, da Studentin).
Weiß nun das Finanzamt von diesem Sparbuch? Die Kontobewegungen können die ja normal eh nicht einsehen. Und wenn ich das jetzt kündigen würde, dann würden die von der Existenz erfahren oder wie läuft das? (Also lieber kündigen oder weiterlaufen lassen?)

Noch eine Frage: Ich glaube, dass ich ein Girokonto für Studenten bei der Sparkasse habe, da ich zumindest keine Gebühren zahlen muss. Dieses habe ich seit 2007. Weiß jemand, ob ich da Zinsen bekomme? Am Jahresende steht bei meinen Umsätzen nur „Abrechnung 0,00€“. Online habe ich gesehen dass ich wohl 2007 einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilt habe der sich ja dann automatisch jedes Jahr verlängert (allerdings habe ich keine Zinsen oberhalb des Freibetrags von 800€). Ich habe nun gelesen dass, wenn die Steuer-ID bis zum Jahr 2016? nicht nachgereicht wurde, dass der Freistellungsauftrag dann unwirksam ist. Heißt das dann, dass das Finanzamt keine Auskünfte über meine Zinsen bekommt (wenn ich überhaupt Zinsen bekomme)?

Sorry für die komischen Fragen aber ich glaub ich bin etwas paranoid bzgl des Finanzamtes :D

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