Sparbuch für Finanzamt einsehbar? Freistellungsauftrag?
Hallo,
meine Oma hat im Jahr 1996 ein Sparbuch für mich angelegt, wo ca 150€ drauf liegen. Ich habe gelesen dass 2003 ein Gesetz verabschiedet wurde, wonach es den Finanzämtern leichter fallen soll, Daten der Steuerzahler einzusehen (Namen plus Konten). Gilt das nur für Sparbücher die ab 2003 aktiviert oder aufgelöst wurden oder auch rückwirkend. Ich habe dieses Sparbuch eigentlich nie benutzt außer dass ich 2015 eine größere Summer auf mein Konto umgebucht hab, aber die 150€ hab ich bis heute ganz vergessen bzw. dachte ich dass ich damals alles umgebucht hab. An sich muss ich glaub ich keine Steuern abführen (ich hab nur 2015 mal 2 Monaten knapp überm Minijob gearbeitet, da Studentin).
Weiß nun das Finanzamt von diesem Sparbuch? Die Kontobewegungen können die ja normal eh nicht einsehen. Und wenn ich das jetzt kündigen würde, dann würden die von der Existenz erfahren oder wie läuft das? (Also lieber kündigen oder weiterlaufen lassen?)
Noch eine Frage: Ich glaube, dass ich ein Girokonto für Studenten bei der Sparkasse habe, da ich zumindest keine Gebühren zahlen muss. Dieses habe ich seit 2007. Weiß jemand, ob ich da Zinsen bekomme? Am Jahresende steht bei meinen Umsätzen nur „Abrechnung 0,00€“. Online habe ich gesehen dass ich wohl 2007 einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilt habe der sich ja dann automatisch jedes Jahr verlängert (allerdings habe ich keine Zinsen oberhalb des Freibetrags von 800€). Ich habe nun gelesen dass, wenn die Steuer-ID bis zum Jahr 2016? nicht nachgereicht wurde, dass der Freistellungsauftrag dann unwirksam ist. Heißt das dann, dass das Finanzamt keine Auskünfte über meine Zinsen bekommt (wenn ich überhaupt Zinsen bekomme)?
Sorry für die komischen Fragen aber ich glaub ich bin etwas paranoid bzgl des Finanzamtes :D
3 Antworten
Hört sich echt paranoid an, das Finanzamt interessiert sich für Geldwäsche und vielfache Geldbewegungen über 10 000 werden deshalb ggf. näher angeschaut.
Und du hast einen Freibetrag von 801 Euro pro Jahr bei den Zinsen. Was denkst du denn bitte, was ein Konto mit 150 Euro für Zinsen bringen kann, insbesondere beim heutigen Zinssatz? Du gehst einfach zur Bank, löst es auf und gut.
Mit dem Freistellungsauftrag, frag halt nach, ob die deine SteuerID bereits haben, ich denke aber schon, sonst hätten die sich sicher mal gemeldet und nachgefragt, schon allein wegen des Girokontos.
Wenn bei der Abrechnung 0 steht, dann hast du halt 0 Zinsen erhalten, beim Girokonto gibt es eh kaum mehr was. Ohne Freistellungsauftrag würden die von den Zinsen die Steuer ans Finanzamt abführen jedes Jahr, falls es überhaupt Zinsen gibt. Siehst du dann ja im Sparbuch.
Hat man einen Freistellungsauftrag, dann wird erst über 801 Euro an Zinsen Steuern abgeführt. Da musst du aber schon einige Tausender dort liegen haben an Geld.
Für deine 150 Euro interessiert sich echt niemand, schon gar nicht das Finanzamt.
Wenn du Zinsen bekommst, und dafür kein Freistellungsauftrag vorliegt, der diese abdeckt, dann führt die Bank die Steuern automatisch ab. Willst du diese dann wieder haben, weil du unter der Freigrenze liegst, musst du eine Steuererklärung machen.
Auf Girokonten gibt es eigentlich keine Zinsen mehr, zumindest bei der Sparkasse,. wahrscheinlich bei allen Banken.
Danke! Führt die Bank auch Steuern ab, wenn die Zinsen nur bei ein paar Euro oder Cents im Jahr liegen?
Sowohl auf Sparbücher als auch auf Girokonten gibt es keine nennenswerten Zinsen mehr, insofern erübrigt sich die Frage.
Eine Vermögenssteuer gibt es in Deutschland zZt nicht.
Heißt: Wenn du nur "Geld rumliegen hast", fällt darauf keine Steuer an.
PS: Nein, das Finanzamt kann von sich aus nicht auf Konten schauen. Banken melden aber verdächtige Kontobewegungen ans Finanzamt. Ab einer gewissen Größenordnung.
Bei 150€, die seit Jahren rumliegen, handelt es sich aber weder um eine "Kontobewegung", noch um eine verdächtige.
Insofern keine Sorge 😃
Zinsen wurden jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich direkt dem Sparbuch gutgeschrieben. Als es noch welche gab. Bei 150 Euro dürfte sich das im einstelligen Bereich bewegt haben. Das lag weit unter dem Freibetrag, da ist nichts zu "versteuern".
Wie gesagt: Heutzutage gibt es wahrscheinlich gar keine Zinsen mehr aufs Sparbuch. Allenfalls 0,01 % (oder in der Art). Da stellt sich die Frage nicht mehr.
Der Sparkasse würde ich eher zutrauen, fürs Auflösen des Sparbuchs noch eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zu nehmen.
Banken melden aber verdächtige Kontobewegungen ans Finanzamt.
Meldungen nach dem Geldwäschegesetz gehen nicht ans Finanzamt, sondern an eine Abteilung beim Zoll.
Danke! Die letzte Kontobewegung hatte ich ja 2015, wenn ich also jetzt die 150€ abhebe, werden dann die Zinsen nachgetragen und ans Finanzamt gemeldet? Oder kriegen die davon gar nichts mit?