SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..

Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.

(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).

Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.

Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.

Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:

Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).

Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.

Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???

(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)

Danke schon mal für die Rechtsauskunft...

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Unnötige Reparatur bezahlen?

Hey

ich habe eine Frage:

Habe meine Werkstatt beauftragt die Ventildeckeldichtung bei meinem Fahrzeug zu wechseln weil bisschen öl rauskommt unter der Dichtung.

Kostenvoranschlag wurde erstellt und arbeiten sollten am nächsten Tag erfolgen also lies ich das Auto dort und fuhr mit dem Bus heim.

Dann habe ich einen Anruf bekommen, dass sie den Motor geöffnet haben und die Nockenwelle > unbedingt < getauscht werden muss. Ich fragte: Sicher?? Antwort: Ja ganz dringend.

Nun die Auswahl zwischen Gebraucht oder neu.. habe mich für gebraucht entschieden, weil das Fahrzeug etwas älter ist und ich nicht für immer mit dem Fahrzeug fahren will. Das Gebrauchtteil ist ohne Mängel und war bei einem Schrotthändler vorrätig laut Werkstatt. Die Besorgung erfolgte durch die Werkstatt.

Habe dann natürlich der Reparatur teleofnsich zugestimmt, da ich das auto brauche und es muss funktionieren. Habe aber auch gesagt, dass ich die alte Nockenwelle ins Auto gelegt bekommen will

Das haben sie auch gemacht und habe sie mir angeschaut.. sie schaut ganz ok aus (also meiner Meinung nach) da ich nicht der Experte bin, fragte ich den ADAC vor Ort ob die Nockenwelle in Ordnung ist.. er meinte nicht neu aber defintiv funktionstüchtig.. wieder zurück zur Werkstatt: "Ohne bezahlung kein Fahrzeug" ich sagte ok aber die Reparatur war unnötig was soll das denn? "Das Fahrzeug bleibt bei uns bis Sie bezahlt haben"

Naja kann man nichts machen und bin halt wieder heim gefahren mit der Nockenwelle aber als Beweis (!)

Also muss ich die Reparatur bezahlen oder kann man das einfach so machen? Finde es unseriös aber das ist denen ja anscheinend egal (schnelle Geldmacherei) Habe innerhalb von 3 Tagen eine schriftliche Reklamation gemacht, dass die nockenwelle in Ordnung ist und ich es nicht einsehe (an eine Person der Firma wo ich dachte sie sei der Geschäftsführer aber war nur irgendein normaler MItarbeiter)

Durch den Austausch der Nockenwelle wurde der Kostenvoranschlag deutlich über das Doppelte überzogen..

Geht das so? Danke

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