Wie viele Autos darf ich im Jahr verkaufen?

Hallo, bei mir ist es so ich habe sehr viel spaß daran immer mal ein Anderes Auto zu fahren, ich habe auch immer 3 Autos angemdelt und je nach dem ob es mir gefällt oder nicht gebe ich den wagen mal schneller wieder ab oder behalte ihn auch für immer je nach dem.

Ich denke das ich schon so auf 6 bis 12 Autos im Jahr komme die ich kaufe / verkaufe, es handelt sich in der Regel um Autos mit einem wert von 500,- bis 2500,- Euro, natürlich mach ich mal nen paar 100,- Euro gewinn bei nem Wagen aber auch natürlich auch mal verlust, im großen und ganzen gibt sichdas die wage würde ich sagen. Aber darum geht es mir bei der Aktion ja gar nicht ich habe spaß daran immer mal wieder was anderes zu fahren, bin auch selber schrauber und kann daher das eine oder andere selber machen.

Für mich ist das kein gewärblicher Handel, ich habe halt spaß daran und bastel gern hab auch immer so 5 bis 6 Autos hier aufm hof stehen mit den ich mal fahre mal nicht, die die hier stehen will ich größtenteiels behalten und nicht mehr verkaufen.

Jetzt ist es so das sich jemand bei mir beschwert hat der ein Fahrzeug bei mir gekauft hat und mich Anzeigen will weil ich seiner meinung nach ein Händler bin weil ich hier 6 Autos stehen hatte und daher gewährleistung geben muss, das diese 6 Autos aber nicht zum verkauf waren hab ich ihm gesagt das hat ihn nicht interessiert.

Meine Frage wie viele Autos darf ich denn so verkaufen weil ich mache damit eigentlich nicht wirklich gewinn im großen und ganzen bekomm ich oft nach 3 monaten gefahren das eylbe wieder wie ich den Wagen gekauft habe, ich sehe mich auch nicht als händler weil das für mich ein Hobby ist was mir spaß macht, das Geld ist nebensache und wird ja eh oft direkt wieder in ein anderen wagen investiert.

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Als gewerblicher Verkäufer Kommissionsverkauf im Kundenauftrag ohne Gewährleistung?

Hallo.

Ist es rechtlich korrekt dass ein Händler (der auch auf Gebrauchtware eine Gewährleistung geben muss und meines Wissens diese laut Gesetz im Gegensatz zu Privatleuten nicht ausschliessen kann), der im Kundenauftrag Waren verkauft, in dem Fall auf das Ausstellen einer Rechnung verzichten und auch jegliche Gewährleistung ausschliessen kann?

Ich persönlich habe den Eindruck, dass das eine neue Mode von Händlern ist, die teure elektronische Gebrauchtgeräte verkaufen, um eben um die Gewährleistung rum zu kommen. Zumindest habe ich das Gefühl, dass in letzter Zeit häufiger solche "Kommissionsware" von Händlern angeboten wird. Jedoch auch zu Händlerpreisen (die meist etwas höher sind als beim Privatkauf).

Wie ist das in einem solchen Fall? Wenn ich beim Händler ein Gebrauchtgerät kaufe, muss es mich dann als Kunde interessieren, wo er es her hat oder gibt es diese Möglichkeit aus rechtlicher Sicht wirklich, als Händler Waren im privaten Auftrag ohne Gewährleistung und ohne Rechnung zu verkaufen?

Wenn das tatsächlich so ist, dann wäre das ja schon eine krasse Gesetzeslücke, um als Händler um die Gewährleistungspflicht rum zu kommen.
Den Gebrauchtwarenankauf machen dann beispielsweise eben verschiedene Bekannte als Privatkäufer und der Händler verkauft diese Ware dann ohne Gewährleistung im Auftrag. Find ich alles schon komisch.

Gewährleistung, Gebrauchtware, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer