Welche Vorschriften muss ich beim Wiederverkauf nach einem Lautsprecherumbau beachten?

1 Antwort

Vermutlich die gleichen die man für andere elektro-kleingeräte auch braucht.

GS und DGUV sind freiwillige prüfsiegel ("Wie das GS-Zeichen ist auch das DGUV-Siegel ein freiwilliges Prüfsiegel. Mit dem Siegel bestätigt eine Prüfstelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV, dass das jeweilige Elektroprodukt festgelegten Sicherheitsanforderungen und Gesundheitsbestimmungen entspricht.")

VDE Prüfsiegel ist anscheinend auch keine Pflicht (" Es handelt sich um ein freiwilliges Prüfsymbol, das nicht gesetzlich gefordert ist. Vielmehr bescheinigt es dem Hersteller, ein sicheres und technisch einwandfreies Produkt zu vertreiben.")

Das CE Kennzeichen scheint das einzige verpflichtende zu sein ("Das Vorhandensein des Zeichens, das es bereits seit 1993 gibt, ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen des entsprechenden Geräts in der EU")

aber

"Die Prüfung, ob dies der Fall ist und welchen Richtlinien das jeweilige Produkt entsprechen muss, darf allerdings durch den Hersteller oder Importeur selbst erfolgen" und "Allerdings sagt das Siegel nichts darüber aus, ob und wie das Gerät geprüft wurde"

Die Infos habe ich von hier.