Gemeinnützigkeit – die meistgelesenen Beiträge

Wird Miete im ideellen Bereich oder der Vermögensverwaltung gebucht?

Hallo zusammen,

ich arbeite mich gerade in Vereinsfinanzen ein (gemeinnütziger Verein). Der betreffende Fall ist ein wenig kompliziert. Miete wird ja gewöhnlich in der Vermögensverwaltung verbucht. In diesem Fall steht folgendes in der Satzung unter §2 Zwecke des Vereins:

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Die Zwecke des Vereins sind die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung von Kunst und Kultur.

2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Fahrradselbsthilfewerkstatt für Jugendliche oder die Durchführung von Veranstaltungen, die sich speziell an Jugendliche richten, zum Beispiel Graffitiworkshops, Gartenworkshops etc. Desweiteren führt der Verein Veranstaltungen durch, die das Ziel verfolgen, Toleranz und Akzeptanz zu fördern, zum Beispiel Vorträge zum Thema Flucht und Migration. Der Verein organisiert kleinkulturelle Veranstaltungen jeglicher Couleur, zum Beispiel Liedermacher_innenabende und Lesungen. Darüber hinaus stellt der Verein Wohnraum für bedürftige Menschen, die aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit bei der Beschaffung von Wohnraum benachteiligt sind.

Da ja die vermietung hier im Zweck steht, ist es dann im ideellen Bereicht zu verbuchen?

vielen Dank für eure Hilfe :)

Finanzen, Gemeinnützigkeit, Vereinsrecht

Ist es richtig Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten?

Asylbewerberinnen und -bewerber in Brandenburg an der Havel sollen zu einfachen Tätigkeiten verpflichtet werden können. Das wurde am Mittwochabend in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Demnach sollen Schutzsuchende, die noch keine Aufenthalts- und keine Arbeitsgenehmigung haben, bei gemeinnützigen und kommunalen Trägern in der Stadt arbeiten.

Pflege von Grünanlagen, Winterdienst und Reinigungsaufgaben

Der Vorschlag kam von der CDU-Fraktion. Es gehe um leichte Hilfsarbeiten, sagte ihr stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jean Schaffer dem rbb auf Nachfrage - beispielsweise um die Pflege von Grünanlagen, Winterdienst und Reinigungsaufgaben. Laut Gesetz ist eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde vorgesehen.

In Flüchtlingsheimen in Brandenburg an der Havel leben derzeit nach jüngsten Angaben der Stadt 112 Personen, die zu solchen gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden könnten.

Die Stadt Brandenburg an der Havel ist nicht die erste Kommune im Land, die diese Möglichkeit nutzt. In ganz Brandenburg setzen bereits mehrere Kommunen darauf, Geflüchtete arbeiten zu lassen - darunter die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Oder-Spree, Spree-Neiße und die Stadt Potsdam. Das teilte auf eine Anfrage der Pressesprecher des Ministeriums für Soziales und Integration Gabriel Hesse dem rbb mit.

Quelle: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/09/brandenburg-havel-stadtverordnetenversammlung-asyl-pflege-arbeit-winterdienst.html

Meine Fragen an Euch:

  • Findet Ihr diesen Beschluss der Stadt Brandenburg an der Havel und anderer Kommunen im Bundesland Brandenburg richtig?
  • Sollten Kommunen in anderen Bundesländern diesem Beispiel folgen?
  • Was sind Eure Pro- und Contra-Argumente?
Arbeitsverpflichtung für Flüchtlinge ist richtig. 74%
Arbeitsverpflichtung für Flüchtlinge ist falsch. 16%
Gemeinnützige Arbeit für Flüchtlinge unter folgenden Bedingungen: 10%
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Darf ein gemeinnütziger Verein Produkte ohne Gewinn verkaufen, quasi Zwischenhändler sein?

Hallo,

in unserem Reitverein stellt sich gerade ein großes "Fragengebiet" auf. Und zwar wollen wir bedruckte Kleidung bestellen für unsere Mitglieder, die diese auch bezahlen. Die Druckerei stellt nur Rechnungen auf eine Firma oder einen Verein aus, privat geht wohl nicht (warum eigentlich nicht?). Nun handelt es sich dabei um Kleidung im Wert von ca 4000€ und nochmal fertige Drucklogos (um Sieb- und Filmkosten zu sparen) von ca 1000€. Die Vereinskleidungsbeauftragte hat eigens dazu ein Konto eingerichtet, wo nur sie das Zugriffsrecht hat. Der Verein soll jetzt, nach ihrer Vorstellung, da den Rechnungsbetrag, also um 5000€ einzahlen und sie bezahlt dann von diesem Konto die Rechnung und nimmt dort auch wieder das Geld der Mitglieder ein, die ihre Klamotten bezahlen. Am Ende würde sie dann das eingenommene Geld dem Vereinskonto überweisen. Bleiben noch die 1000€ für die Drucklogos, die ja erstmal bezahlt sind, wo dann aber vermutlich erst innherhalb eines halben Jahres kleckerweise Geld reinkommen würde, nämlich immer dann, wenn ein Kleidungsstück nachbestellt wird. Da ja nun der Verein somit quasi Zwischenhändler bzw Verkäufer von Waren ist, die im Vereinsbesitz sind, ist mir da ein bisschen mulmig. Wir haben keinen wirtschaftlichen Teil im Verein. Könnte es sein, dass wir dadurch die Gemeinnützigkeit verlieren????

Vielen Dank für eure Hilfe und wenn etwas nicht klar geworden sein soll, fragt bitte :-)

Kleidung, Gemeinnützigkeit, Vereinsrecht, Verkauf, reitverein