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Tod Kindsvater Erbe ausschlagen und Sterbeurkunde?

Hallo ich habe folgendes Problem....

Der Kindesvater meiner 9 jährigen Tochter ist verstorben.

Es bestand kein Kontakt habe davon von flüchtigen Bekannten über Facebook erfahren.

Ich möchte für meine Tochter das Erbe ausschlagen wofür ich die Sterbeurkunde brauche. Und bin da ja an die Frist von 6 Wochen gebunden.

Mein Problem ist das der Tod immer noch nicht beurkundet ist. Gestorben ist die Person am 6.7.20 in der Uniklinik Düsseldorf. Habe auch schon Kontakt mit dem Standesamt Düsseldorf und auch schon nachgewiesen mit der Geburtsurkunde das ich die Mutter seiner Tochter bin.Allerdings bekomme ich nur gesagt es ist noch nicht beurkundet warum können die nicht sagen und wenn das gemacht wurde schicken die mir die Sterbeurkunde.

Der verstorbene hat auch mehrere volljährige Kinder die aber auch nichts mit ihm zu tun haben wollen und sich halt auch nicht kümmern. Einer hat mir aber das Aktenzeichen vom Ordnungsamt durchgegeben was ich wiederum dem Standesamt geschickt habe nur leider alles ohne Erfolg bisher.

Vor 2 Wochen war ich auch schon mal wegen einer anderen Erbausschlagung auf dem Gericht und die meinten das die Frist halt läuft er aber in seinem Wohnort noch lebend gemeldet ist. Das selbe sagt mir auch das Standesamt von seinem Wohnort.

Ich bin echt verzweifelt und möchte nicht das meine Tochter seinen ganzen Mist erbt.

Meine Frage ist könnte meine Tochter z.b wenn sie volljährig wird noch ausschlagen ? Also wenn ich das versäume ?

Oder bekomme ich vielleicht Automatisch bescheid ? Von irgendwo her ?

Ich bin ja auch verpflichtet das zb. Auch bei der Unterhaltsvorschuss Kasse zu melden da brauch ich aber auch einen Nachweis.

Ich weiß echt nicht was ich machen soll ?

Vielleicht kann mir da jemand Tips oder einen Rat geben.

Vielen Dank.

Kinder, Recht, Erbe ausschlagen

Wer zahlt die Bestattung, wenn Erbe ausgeschlagen wird?

Guten Abend,

ich habe da einige Fragen zum Thema Erbschaft und Bestattung.

Zur Info:

Meine Oma (Sozialleistungsbezieherin) ist vor drei Wochen verstorben. 

Sie hat drei Kinder. Meine Mutter und meine beiden Onkel.

Meine Mutter ist aus gesundheitl. Gründen Frührentnerin.

Onkel 1 lebt im Ausland, seine finazielle Situation ist unbekannt.

Onkel 2 arbeitet noch und verdient sehr gut.

Meine Oma hatte zu Lebzeiten (im Altenpflegeheim wohnend) einen Betreuer, der seine Arbeit ab ihrem Tod niederlegt.

Kontaktiert bei wichtigen Dingen im Heim (Krankenhauseinlieferungen etc.) wurde jedoch immer meine Mutter. 

Zu ihren beiden Söhnen hatte meine Oma keinen Kontakt.

Meine Oma hatte keine Einnahmen. Lediglich Witwenrente glaube ich, seit dem sie im Heim ist. Sie hatte jedoch auch keine Ausgaben und somit 800 EUR auf dem Heimkonto.

Meine Mutter darf das Zimmer nicht ausräumen, da sie das Erbe ausschlägt. 

Ebenso (ich bin mir sicher), werden ihre beiden Söhne das Erbe ausschlagen.

Im Krankenhaus und nach ihrem Versterben wurde der Betreuer, jedoch auch immer meine Mutter kontaktiert, da ihre Nunner als Kontakt überall hinterlegt war. Nicht so die Nummern der beiden Söhne.

Sie hat sich daher auch um die Bestattung gekümmert. Diese ist so günstig es geht ausgefallen.

Meine Mutter wird jedoch auch diese von ihrer wenigen Rente nicht bezahlen können und hat auch schon das Erbe ausgeschlagen.

Meine Mutter hat einen ihrer Brüder über den Tod meiner Oma in Kenntnis gesetzt. Er verdient sehr gut, will jedoch nichts mit der Bestattung zu tun haben. 

Zum anderen Bruder hat sie keinen Kontakt.

NUN ZU DEN FRAGEN:

  • Meine Mutter hat einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Wie wahrscheinlich ist ea, dass die durchgeht, bei ihrer wenigen Rente.
  • Wenn alle drei Kinder das Erbe ausschlägt, wer kommt dann für die Beerdigung auf? Der, der „die Musik bestellt“, sprich die Bestattung organisiert hat, oder der der am meisten verdient? Oder doch der Staat? Oder wird durch drei geteilt, egal wieviel jeder verdient?
  • Und wer bekommt die 800 EUR von Omas Konto? Der Staat, oder der der die Bestattung zahlt, auch wenn keiner Erbe ist?

Danke im Voraus!

Recht, Erbschaft, Bestattung, Beerdigung, Bestattungskosten, Erbe ausschlagen, Jura, Sozialleistungen, Beerdigungskosten

Erbrecht, Erbe ausschlagen, Rechnung von Gläubiger

Ich stehe vor folgender Situation:

Meine Mutter verstarb im Febuar 2009, mein Kontakt zu Ihr bzw. zu dem Familienteil Ihrer Seite, war nicht sonderlich gut, jedoch war ich bei Ihrer Beerdigung. Irgedwann im Oktober 2009 rief meine Oma bei uns an und erklärte meinem Vater (ich bin 22 Jahre alt) dass das Amtsgericht bei Ihnen war und nach unserer Anschrift (von mir und meinem Bruder 20 J. alt) fragte, dort rief ich an und man sagte mir ich sollte Ihnen meine Adresse schriftlich zukommen lassen, mit Aktenzeichen und Co. Dies tat ich, hörte aber nie wieder was aus dieser Richtung. Nun kam am 28.05.10 ein Schreiben eines Inkassobüros, das ca. 400 Euro für eine Telfongesellschaft einfordert, bei der meine Mutter einen Vertrag geschlossen hatte. Meine Mutter war Harz4empfängerin, und hatte auch sonst keinen nennenswerten Besitz.

Mir ist bewusst, dass ich das Erbe ausschlagen muss/musste, jedoch sagte meine Vater, da würde sich schon jemand melden und mich auffordern auf das Erbe zu reagieren, d.h. ich müsste nicht selbstiniziativ handeln sondern nur reagieren.

Und nun stellt sich mir die Frage, ob nun meine Frist der Ausschlagungsmöglichkeit schon abgelaufen ist und ich diese (und evt. weitere) Rechnungen begleichen muss oder nicht und dann natürlich, warum nicht und wie ich nun weiter fortfahren muss um das erbe ausszuschlagen, wenn es hierzu noch nicht zuspät ist?!

Erbe ausschlagen, Erbschaftsrecht, Gläubiger

Ex Freund weigert sich das Erbe für gemeinsame Kinder auszuschlagen?! Hilfe!

Hallo,

Habe vor 2 Wochen Post vom Nachlassgericht bekommen, das ich als Erbe meines Großvaters vorgesehen bin und ich innerhalb von 6 Wochen erscheinen muss, um es anzunehmen oder auszuschlagen.

Bei dem Erbe handelt es sich um Überschuldung, so dass meine gesamte Familie das Erbe bereits schon ausgeschlagen hatt und ich das für mich und meine 2 minderjährigen, nicht ehelichen Kinder auch tun werde und muss. (Termin hierfür ist der 26.4.12 beim Nachlassgericht).

Nun kommen wir zum Problem:

Für mich das Erbe auszuschlagen ist ja kein Problem, da volljährig. Aber für meine Kinder!! Da der Vater meiner Kinder (seit ca. 10 Jahren getrennt und kein Kontakt) und ich das gemeinsame Sorgerecht haben, wird die Ausschlagung nur wirksam wenn beide Elternteile zustimmen bzw. eine beglaubigte Erbausschlagungserklarung (Notar) am Nachlassgericht einreichen.

Von meiner Seite her ist ja alles kein Problem, aber der Vater weigert sich jedoch strickt aufs Nachlassgericht zu gehen oder einen Notar aufzusuchen.

Er meine die ganze Sache gehe in nichts an, er habe hierfür auch keine Zeit und überhaupt ist im alles sch....egal!!! Es ist ihm auch egal wenn dann das Erbe an seine Kinder übergeht.

Was kann ich tun??? Anwalt, Jugendamt...einschalten???? Die 6 Wochen Frist läuft bereits.

Was passiert wenn das Erbe an meine Kinder übergeht. Haben sie dann noch die Möglichkeit mit erlangen ihrer Volljährigkeit das Erbe nachträglich auszuschlagen??

Bitte helft mir....

MfG Nadine

Erbrecht, Erbe ausschlagen, Notar, Nachlassgericht