Wie heißt das was man beim Nachlassgericht beantragen muss zur Räumung der Wohnung?


19.10.2021, 10:37

Die spannende Frage ist ja: Gilt das für mich überhaupt ? . War ja nicht Vermieter, sondern der Verstorbene hatte Wohnrecht.

3 Antworten

Deine Informationen sind leider sehr dürftig. Bei rechtlichen Dingen muss man oft mehr wissen. Aus den Kommentaren entnehme ich also, dass der Verstorbene kein Mietverhältnis mit dir hatte, sondern er hatte lediglich Wohnrecht in deinem Haus.

Das Wohnrecht endet kraft Gesetz mit dem Tod. Es ist nicht auf Erben übertragbar. Die Rechtsgrundlage hierfür ist §1061 BGB.

Das bedeutet, dass du auch keinen Räumungstitel brauchst. Da das Wohnrecht bereits erloschen ist, darfst du sofort die Wohnung betreten und beanspruchen. Lediglich die Gegenstände musst du vorläufig aufbewahren, denn über diese entscheidet ein möglicher Erbe, falls es noch einen anderen gibt, oder der Nachlassverwalter des Gerichts.

Wenn DU das Erbe ausgeschlagen hast, räumst du GAR NICHTS mehr. Dann ist das nicht mehr in deiner Verantwortung.

MrSlowhand129 
Fragesteller
 19.10.2021, 10:35

Ich schlage nicht aus, der Erbe des Bewohners schlägt aus.

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Vor10Minuten  19.10.2021, 10:37
@MrSlowhand129

Dann musst du dir die Kopie der Erbausschlagung geben lassen, die an das Nachlassgericht schicken und diese zur Räumung der Wohnung auffordern. Frist von 14 Tagen setzen. Mietforderung benennen und androhen, dass nach fruchtlosem Fristablauf der Wohnungsinhalt entsorgt wird.

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Vor10Minuten  19.10.2021, 10:39
@MrSlowhand129

?? Wenn du kein Vermieter bist, geht dich das doch sowieso alles nichts an. In wiefern interessiert dich denn die Wohnung eines Verstorbenen, wenn du weder der Erbe noch der Vermieter bist?

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Vor10Minuten  19.10.2021, 10:45
@MrSlowhand129

Was ja jetzt beendet ist. Insofern ist meine Aussage zutreffend, da du trotzdem der "Vermieter" bist.

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verständliche und etwas ausführlichere formulierungen helfen, eine frage zu beantworten.